Gemeindefreundliche Haushaltspolitik

Kreishaushalt 2017: Allgemeine Umlage sinkt durch Eigenkapitaleinsatz

Frohe Botschaft für die Kommunen im Kreis Euskirchen: Im kommenden Jahr kann der Kreis insgesamt 7,3 Millionen Euro zur Entlastung der Städte und Gemeinden einsetzen. Der Hebesatz der Allgemeinen Umlage sinkt von 36,5 % auf knapp 35 %.


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Landrat Günter Rosenke und Kreiskämmerer Ingo Hessenius haben heute den Kreishaushalt 2017 offiziell auf den Weg gebracht. Im ersten Schritt bedeutet dies, dass die Bürgermeister der Städte und Gemeinden Post bekommen: mit der Einleitung des sogenannten „Benehmens“ werden sie formell über die Entwicklungen informiert, die für die Kreisumlage des kommenden Jahres relevant sind. Nach Abschluss dieses Benehmensverfahrens wird dann der Entwurf des Kreishaushaltes im Januar dem Kreistag zugeleitet. Geplant ist eine Verabschiedung des Haushaltes Anfang April.

Der Kreis verfügt über keine eigenen Steuereinnahmen, sondern partizipiert am Steueraufkommen seiner Städte und Gemeinden. Dazu erhebt der Kreis Umlagen, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Im Kreis Euskirchen sind dies neben der Allgemeinen Umlage eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage und eine Förderschulumlage.

Wenngleich die Jugendamtsumlage 2017 aufgrund deutlich gestiegener Aufwendungen für Kindertagesstätten um ca. 1,8 Mio. € steigt, freuen sich Landrat und Kreiskämmerer, dass die Allgemeine Umlage um ca. 0,5 Mio. € gesenkt werden kann. „Wir profitieren von positiven Jahresabschlüssen und können daher insgesamt 7,3 Mio. € zur Entlastung unserer Städte und Gemeinden einsetzen“, so Landrat Günter Rosenke, der eine entsprechende Reduzierung des Eigenkapitals für vertretbar hält: „Der Kreis Euskirchen beweist damit einmal mehr seine gemeindefreundliche Haushaltspolitik.“

Rückstellungen aufgelöst

Hauptgrund der Verbesserungen, die nun zu einer Entlastung genutzt werden können, sind Rückstellungen, die aufgelöst werden konnten. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte 2009 die Meinung vertreten, dass die Kürzung der Beamtenbezüge um das Urlaubsgeld und einen Teil der weihnachtlichen Sonderzuwendung verfassungswidrig sei, und deshalb diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Daher wurde mit Rückstellungsbildungen Vorsorge für den Fall späterer Nachzahlungen getroffen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 die Vereinbarkeit der nordrhein-westfälischen Beamtenalimentation mit dem Grundgesetz festgestellt hat, entfällt diese Notwendigkeit. Die Auflösung trägt mit einer Höhe von ca. 4,9 Mio. € zu einem verbesserten Jahresabschluss bei.

Landrat Rosenke geht fest davon aus, dass der Kreistag dem Vorschlag des Kämmerers folgen wird, diese Mittel zur Entlastung der Städte und Gemeinden einzusetzen: „Natürlich ist es alternativ auch möglich, das Eigenkapital nicht einzusetzen. Ich sehe allerdings seit langer Zeit einen breiten politischen Konsens in der Zielsetzung, die Umlage so gering wie möglich zu halten. Und dazu gehört auch der Eigenkapitaleinsatz, soweit damit die notwendige Pufferfunktion für finanzielle Risiken nicht gefährdet wird.“

Insgesamt betragen nach jetzigem Stand im Jahr 2017 die Allgemeine Umlage ca. 80,4 Mio. € und die Jugendamtsumlage ca. 49,9 Mio. €. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft sowie der höheren Schlüsselzuweisungen steigen auch die Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden deutlich, in Summe um ca. 8,3 Mio. €. Die Hebesätze, die sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen ergeben, sinken in der Allgemeinen Umlage von 36,48 % auf 34,95 % sowie in der Jugendamtsumlage von 21,68 % auf 21,67 %. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden.

„Übergangsmilliarde“

Auf dem Weg zur 5-Mrd.-€-Entlastung in 2018 hat der Bund die sog. „Übergangsmilliarde“ auf 2,5 Mrd. € in 2017 erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils. Landrat Rosenke: „Die Entlastungsmittel fließen damit nicht nur dem Kreis, sondern zum größeren Teil auch den Städten und Gemeinden zu. Diese Mittel werden vor dem Hintergrund der steigenden Soziallasten bereitgestellt, die in den Haushalten der Landschaftsverbände und der Kreise veranschlagt sind.“

Neue Programme und Ideen aus Bund und Land wie zum Beispiel das Programm „Gute Schule 2020“ oder die zum 1.1.2017 kurzfristig geplante Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes werden auch in den nächsten Wochen und Monaten noch in den vom Kreistag endgültig zu verabschiedenden Haushalt zu integrieren sein. „Derzeit ist außergewöhnlich vieles im Fluss, was auch an bevorstehenden Wahlen liegen wird“, so Landrat Rosenke.

Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis gut da. Bei den Hebesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2016 entspricht der Satz von 36,48 % dem 6. Platz (von 31) in NRW bzw. dem 2. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Umlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 428,62 € auf dem 7. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die drei Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.

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