Konzept der Sammlung und Wartung aus einer Hand
Sondernutzungserlaubnisse für das Aufstellen von Altkleidersammelbehältern dürfen, eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung vorausgesetzt, exklusiv an einen Anbieter vergeben werden
Dies bestätigte nun auch das VG Aachen. In zwei Fällen hatten die Behörden ihre Entscheidungen jeweils im Wesentlichen damit begründet, dass durch die Stadträte ein entsprechendes Konzept beschlossen worden war. Demnach waren Standorte für Alttextilbehälter auf öffentlichen Flächen festgelegt worden und Sondernutzungserlaubnisse sollten für diese Standorte nur gebündelt an einen Antragsteller erteilt werden (Urteil vom 06.04.2016, Az.: 6 K 965/14; Urteil vom 26.04.2016, Az.: 6 K 2357/15).
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