Gewerbeabfallverordnung

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf der Gewerbeabfallverordnung als weitgehend wirkungslos

Umwelthilfe fordert gemeinsame Recyclingziele für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle - Klare Regeln für einen effektiven Vollzug nötig

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Novelle der Gewerbeabfallverordnung für verfehlt. Heute findet in Bonn die Anhörung der beteiligten Kreise zum Verordnungsvorhaben statt.


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Aus Sicht der DUH wird die Gewerbeabfallverordnung in seiner jetzigen Form nicht zu einer signifikanten Steigerung des Recyclings von Gewerbeabfällen führen. Hierzu wären klare rechtliche Vorgaben zum Vollzug und gemeinsame Recyclingvorgaben für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle notwendig. Bislang wird nur ein geringer Bruchteil gemischter Gewerbeabfälle recycelt. Insgesamt werden von jährlich 6 Millionen Tonnen gemischt anfallenden Gewerbeabfällen mehr als 90 Prozent verbrannt und nur knapp 7 Prozent recycelt. Durch die Verfeuerung von Altpapier, Kunststoffen und anderen werthaltigen Abfällen als Ersatzbrennstoff gehen wertvolle Ressourcen verloren, die an anderer Stelle aufwändig erzeugt werden müssen.

„Kennzeichnend für die bisherige Entsorgungspraxis von Gewerbeabfällen ist, dass gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden. Um zu einem höheren Maß an Umweltschutz und Ressourcenschonung zu kommen, ist vor allem ein funktionierender Vollzug notwendig. Wirksame Sanktionsmechanismen und Berichtspflichten, etwa bei der Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen zur Getrennterfassungs- oder Sortierpflicht fehlen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Für Gewerbeabfälle gilt eine Getrennterfassungs- oder Sortierpflicht, von der jedoch Ausnahmen in Anspruch genommen werden können. Bislang ist geplant, dass Abfallerzeuger Unterlagen zur Befreiung von gesetzlichen Pflichten erst auf Verlangen der Behörden vorlegen müssen. Aus Sicht der DUH ist dies eine Einladung zur Nichteinhaltung der Gewerbeabfallverordnung. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert daher, dass Abfallerzeuger zukünftig unaufgefordert und verpflichtend Nachweise bei den zuständigen Behörden hinterlegen müssen, wenn sie von Ausnahmeregelungen Gebrauch machen möchten.

Abfallvermeidung als oberste Stufe der Abfallhierarchie findet keinerlei Berücksichtigung im aktuellen Entwurf der Verordnung. Aus ökologischer Sicht ist es jedoch dringend notwendig der Vermeidung von Müll Vorrang zu geben. Abfälle dürfen nicht als gegeben hingenommen werden, sondern es sind Regeln notwendig, die zu einem kleineren Abfallaufkommen führen und die Umwelt effektiv entlasten.

„In der Novelle der Gewerbeabfallverordnung werden vor allem gemischte Gewerbeabfälle betrachtet. Das ist kontraproduktiv, denn eine korrekte Getrennterfassung von Wertstoffen hat einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des gemischten restlichen Abfalls. Die Getrennterfassung von Gewerbeabfällen und die Sortierung sowie das Recycling von Gemischtabfällen bedingen einander, weshalb Recyclingquoten auch beide Abfallströme einbeziehen sollten“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die detaillierte Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung kann unter http://l.duh.de/p260116 nachgelesen werden.

Gewerbeabfallverordnung - Anhang 1
Deutsche Umwelthilfe e.V.