Fuhrpark und Mobilität
Köln - 11.01.2016

Richtlinie wurde veröffentlicht

Die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 wurde am 05. Januar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der Richtlinie für das Förderjahr 2015 sowie die Neuerungen dieser Förderrichtlinie bekanntgegeben:

Anträge können nunmehr ausschließlich auf dem elektronischen Wege unter Verwendung des dafür vom Bundesamt bereitgestellten Portals gestellt werden. Auch die für die Bearbeitung erforderlichen Anlagen sind ausschließlich über das Portal zu übermitteln. Hierzu steht auf der Homepage des Bundesamtes www.bag.bund.de ein Link zu diesem Portal zur Verfügung.

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2016 beginnt am 13. Januar 2016 und endet am 30. September 2016.

Es besteht künftig die Möglichkeit für jeden Unternehmer, innerhalb der Antragsfrist einen Antrag sowie bis zu maximal vier weitere Folgeanträge zu stellen. Dabei werden nur solche Anträge gezählt, die zu einem Zuwendungsbescheid geführt haben.

Auch sind Unternehmen zuwendungsberechtigt, die Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 7, 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchführen.

Der/die Antragsteller/in muss mit seinem/ihrem Antrag künftig eine bzw. mehrere konkrete Maßnahmen entsprechend den laufenden Nummern des Maßnahmenkataloges beantragen.

Darüber hinaus wurde der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von 1.000 Euro (in der Förderperiode 2015) auf 2.000 Euro angehoben.

Teilen Sie diesen Beitrag


De-minimis-Förderrichtlinie 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht als PDF - Anhang 1
Bundesamt für Güterverkehr
direkter Link zum Artikel