bne-Kurzanalyse zum Kabinettsbeschluss zum DigEG

„Das Ziel im Blick behalten“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) sieht nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (DigEG) einige Fortschritte, aber auch noch offene Fragen. „Die Debatte ist stark auf das Thema Smart Meter verengt; wesentlicher ist aber, welchen Beitrag eine intelligente Vernetzung für eine effiziente Integration erneuerbarer Energien leisten kann“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.


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Sonnen- und Windenergie liefern nicht nach Fahrplan Strom. Es ist daher in Zukunft notwendig, Erzeugung, Verbrauch und Speicher stärker miteinander zu verbinden. „Wir reden über Millionen von Anlagen, die nicht im Blindflug agieren können. Sie müssen miteinander kommunizieren und effizient gelenkt werden, sonst droht Chaos im Stromnetz“, betont Busch. Dabei geht es nicht um Waschmaschinen oder Trockner, sondern etwa um Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Elektroautos, die künftig auf das Angebot von Sonnen- und Windenergie reagieren. Möglich machen dies intelligente Zähl- und Messsysteme, die Signale empfangen und Geräte steuern können.

Der bne hält dabei den Ansatz grundsätzlich für sinnvoll, für den Aufbau einer solchen Infrastruktur nur den notwendigen Rahmen gesetzlich vorzugeben. Um den Unternehmen nach der langen Phase völliger Unsicherheit Planungssicherheit zu geben, wurde hier allerdings sehr grundsätzlich und detailliert geregelt. „Weniger detaillierte und komplexe Vorgaben hätten es auch getan und zu einem kosteneffizienteren Ergebnis geführt“, so Busch.

Faire Marktbedingungen

Positiv hervorzuheben ist, dass auf Initiative des bne die Bedingungen für unabhängige Messstellenbetreiber im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verbessert wurden. Nach den ursprünglichen Plänen hätte ein unabhängiger Anbieter bei Bedarf seine Kunden innerhalb von drei Monaten auf ein intelligentes Messsysteme umrüsten müssten, während grundzuständigen Messstellenbetreibern dafür ein Frist von bis zu 16 Jahren eingeräumt wurde. „Dem Thema Messstellenbetrieb kommt in Zukunft eine wichtige Rolle zu, daher sollten gleiche Bedingungen zwischen den Marktparteien herrschen“, so Busch.

Sinnvoll ist auch, dass nun Verbraucher mit weniger als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ein Recht auf einen variablen Stromtarif ohne Aufpreis haben. Ein solcher Tarif ist die Voraussetzung dafür, dass etwa Verbraucher von der Entwicklung der Börsenstrompreise profitieren können.

Unbundling ungelöst

Mehr als bedauerlich ist, dass es weiterhin keine klare Trennung zwischen dem wettbewerblichen Messstellenbetrieb und dem regulierten Netzmonopol geben soll. „Verbundene Unternehmen können sich über ihre Töchter für Netz, Messstellendienste und Vertrieb die Bälle zuspielen. Das schadet nicht nur unabhängigen Anbietern sondern auch den Verbrauchern“, so Busch.

Kritisch sieht der bne zudem die Pläne für sogenannte Bündelkonzepte in größeren Liegenschaften bestehend etwa aus Messdiensten für Gas, Fernwärme und Strom. Nach derzeitigem Stand können Immobilieneigentümer beziehungsweise von diesen beauftragte Unternehmen den Rollout von intelligenten Messsystemen auch ohne Zustimmung des Mieters durchführen, solange die Preisvorgaben eingehalten werden. Das Recht des Kunden auf die freie Wahl eines Messstellenbetreibers wird dabei aufgehoben. „Mit dem Holzhammer vorzugehen bringt in der Sache wenig. Sinnvoller ist es, wo Potenzial besteht, Kunden mit guten Angeboten und Dienstleistungen, von denen sie profitieren, zu überzeugen“, betont Busch.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) direkter Link zum Artikel