Gebühren für Abwasser, Abfall und Straßenreinigung sollen sinken

Die Gebühren für Rest- und Bioabfallbehälter sollen im nächsten Jahr um rund 4,8 Prozent sinken, die Straßenreinigungsgebühren um rund 1,3 Prozent

Die Schmutzwassergebühr soll um 0,4 Prozent reduziert werden, die Niederschlagswassergebühr um 8,8 Prozent. Das sieht die Kalkulation der Gebühren für 2016 vor, die die Verwaltung jetzt den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt hat.

Die ALBA Braunschweig GmbH hat wie alle fünf Jahre vertragsgemäß die entstehenden Kosten für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung neu kalkuliert. Ein Gutachter hat die Angemessenheit der Kalkulation bestätigt, so dass daraus neue Entgelte berechnet werden konnten.


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Unter Berücksichtigung von technischen und organisatorischen Effizienzsteigerungen ergab sich eine Einsparung von rund 1,26 Millionen Euro, die durch die Gebührensenkung an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben wird. Zur Gebührensenkung trägt außerdem bei, dass die Restabfallmenge gesunken und damit der Verbrennungsaufwand geringer geworden ist.

Wie schon für das laufende Jahr sollen auch 2016 die Gebühren für die Abwasserbeseitigung gesenkt werden. Gründe dafür sind das niedrige Zinsniveau und Überdeckungen aus den Vorjahren. Die Überdeckungen resultieren neben geringeren Aufwendungen für die Leistungen der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) und des Abwasserverbandes Braunschweig sowie höheren Mengen gegenüber den Annahmen in der jeweiligen Kalkulation auch aus den Auswirkungen der Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) im Jahre 2013 gefällt hat. Bereits für 2014 und das laufende Jahr war die Kalkulation den Erkenntnissen aus den Urteilen über die Gebührenkalkulation von 2005 bis 2009 angepasst worden. Die Überdeckungen führen 2016 erneut insbesondere beim Niederschlagswasser zu einer merklichen Gebührensenkung.

Aufgrund der noch vorhandenen Überdeckungen geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Gebühren 2017 auf diesem niedrigen Niveau verbleiben. Für 2018 ist dann wieder mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Aufgrund gebührenrechtlicher Regelungen ist es nicht möglich, die Überdeckungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen.

Das OVG hatte im Jahre 2013 insbesondere entschieden, dass für abflusslose Gruben, die nicht an das Kanalnetz angeschlossen sind, eine gesonderte Gebühr erhoben werden muss. Die Gebühr für die abflusslosen Gruben ist mit 22,93 Euro pro Kubikmeter auch weiterhin nur zu 50 Prozent kostendeckend. Damit soll die Gebührenbelastung für die Betroffenen abgemildert werden, die von 2001 bis 2013 lediglich den Gebührensatz für die Schmutzwasserentsorgung entrichten mussten. Es geht dabei um knapp 100 Anlagen, unter anderem Kleingärtenvereine und Wohnhäuser in einiger Entfernung vom Netz der Kanalisation. Der Differenzbetrag von 45.800 Euro wird aus dem städtischen Haushalt finanziert.

Die Entwürfe der Verwaltung für die Änderung der Gebührensatzungen werden am 5. November vom Finanz- und Personalausschuss vorberaten. Die Entscheidung trifft der Rat am 17. November.

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