Abfalltrennung zahlt sich aus

Neue Satzungen zum 1. Januar geplant

Die getrennte Sammlung organischer Abfälle wird in der Landeshauptstadt weiter belohnt. Während die Restabfallgebühren zum 1. Januar 2016 geringfügig steigen sollen, können die Gebühren für Bioabfall sogar gesenkt werden. Dies sieht der Entwurf der geänderten Abfallgebührensatzung vor. Die abschließende Entscheidung trifft der Stadtrat im Dezember.


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Bereits seit 2007 sind die Gebühren für die Biotonnenabfuhr konstant. Jetzt können sie sogar um 5,9 Prozent gesenkt werden. Für die Abfuhr von Restabfall steigt die Gebühr um 4,43 Prozent. Dies ist das Ergebnis der neuen Gebührenkalkulation, die die Verwaltung für das Jahr 2016 vorgelegt hat.

„Durch gute Abfalltrennung und umweltgerechte Entsorgung können die Magdeburgerinnen und Magdeburger im nächsten Jahr also noch sparen“, erklärt der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. Er empfiehlt daher allen Grundstückseigentümern, die Wahl der richtigen Abfallbehälter zu prüfen. Wird mehr Bioabfall getrennt gesammelt, kann das Behältervolumen dafür erhöht und die Restabfalltonne vielleicht reduziert werden.

„Wir unterstützen die Behälteranpassung auch dadurch, dass für die Änderung des Behältervolumens einmal jährlich je Abfallart keine Tauschgebühr erhoben wird“, ergänzt die Betriebsleiterin des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes, Doris König. Auch die Reinigung der Abfallbehälter wird insgesamt günstiger, so dass zum Beispiel die Biotonne in den Sommermonaten auch öfter mal gesäubert werden kann.

Künftig zahlt in Magdeburg ein Dreipersonenhaushalt mit einer 60 Liter Restabfalltonne und einer 120 Liter Biotonne (14-tägliche Leerung) 138,24 Euro im Jahr. Bisher waren dafür 140,40 Euro zu entrichten. Hier lohnt es sich, insbesondere Bioabfälle besser zu trennen und in der Biotonne zu entsorgen. Im Vergleich zu anderen Städten liegt Magdeburg mit den Abfallgebühren niedrig. So zahlt beispielsweise ein Dreipersonenhaushalt in Braunschweig mit gleichen Entsorgungsgegebenheiten bereits über 200 Euro im Jahr und im Jerichower Land etwa 160 Euro.

Mit der Restabfallgebühr in der Landeshauptstadt wird auch eine Reihe von Leistungen abgedeckt, die von den Magdeburgern ohne zusätzliche Gebühren in Anspruch genommen werden können. Dies sind insbesondere die zweimalige Sperrmüllabfuhr pro Jahr, die Nutzung des Wertstoffmobils, die Schadstoffentsorgung und die Abgabe von Kleinmengen an den Wertstoffhöfen bis 0,2 Kubikmeter, bei Grünabfällen und Sperrmüll sogar bis zu einem Kubikmeter.

Auch eine neue Straßenreinigungssatzung und die entsprechende Gebührensatzung sind zum 1. Januar 2016 geplant. Neu ist hier die Zuordnung von Straßen und Plätzen mit besonders hohem Reinigungsbedarf in die zusätzlichen Klassen Ia, Ib und Ic. Während aufgrund von allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen die Gebühr für die Fahrbahnreinigung in fast allen Straßenbereichen steigt, wird die Gehwegreinigung in der Reinigungsklasse I sinken. Der Stadtrat wird über diese Satzungsänderungen ebenfalls im Dezember entscheiden.

Die Kalkulation der Straßenreinigungsleistungen für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017 hat eine Reduzierung der Gebühren für die Gehwegreinigung um 11,19 Prozent bei der Reinigungsklasse I und eine Erhöhung der Gebühren für die Fahrbahnreinigung um 4,76 Prozent in den Reinigungsklassen I bis VI ergeben. Gründe für die Anhebung sind die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen.

Für eine saubere Innenstadt ist eine mehrmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege pro Woche erforderlich. Der Verschmutzungsgrad der Straßen im Stadtkern ist unterschiedlich, so dass die Reinigungsklasse I weiter differenziert wird und eine Erweiterung um die Reinigungsklassen Ia, Ib und Ic erfolgt. Insbesondere die Gehwege sind in der neuen Einteilung fünf- bis siebenmal wöchentlich zu reinigen, um ein sauberes Umfeld zu schaffen. So sind zum Beispiel der Alte Markt und der Hasselbachplatz in der Reinigungsklasse Ic, in der Gehweg und Fahrbahn siebenmal wöchentlich gereinigt werden. Hier übernimmt die Stadt bei der Gehwegreinigung als öffentlichen Anteil 35 Prozent der gebührenfähigen Kosten.

Künftig beträgt die Jahresgebühr für die Fahrbahn- und Gehwegreinigung in Magdeburg 45,36 Euro je Frontmeter in der Reinigungsklasse I statt bisher 48,36 Euro. Für diese Leistung werden zum Beispiel in Erfurt 53,50 Euro und in Hannover 39,84 Euro erhoben. Für die Reinigungsklasse Ic mit dem höchsten Reinigungsbedarf ist die Jahresgebühr in Magdeburg um 4,32 Euro je Frontmeter geringer als in Hannover mit etwa 92,88 Euro je Frontmeter.

Künftig wird in den neuen Reinigungsklassen folgende Jahresgebühr pro Frontmeter anfallen:

  • Reinigungsklasse Ia: 54,72 Euro
    (dreimal wöchentliche Fahrbahnreinigung, fünfmal wöchentliche Gehwegreinigung)
  • Reinigungsklasse Ib: 67,44 Euro
    (dreimal wöchentliche Fahrbahnreinigung, siebenmal wöchentliche Gehwegreinigung)
  • Reinigungsklasse Ic: 88,56 Euro
    (siebenmal wöchentliche Fahrbahnreinigung, siebenmal wöchentliche Gehwegreinigung)

Für die Höhe der Gebühren, die der Grundstückseigentümer zahlt, sind grundsätzlich der Verschmutzungsgrad und die daraus folgende Einstufung in die Reinigungsklasse maßgebend. In den Reinigungsklassen I, Ia, Ib und Ic ist der Abfallwirtschaftsbetrieb für die Gehweg- und Fahrbahnreinigung verantwortlich.

Die Gebühren werden für die Inanspruchnahme der Leistungen für die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung erhoben. Die Neufassungen der Satzungen, die ab dem kommenden Jahr gelten sollen, werden im Dezember im Stadtrat entschieden.

Landeshauptstadt Magdeburg