Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

278 Mio. Euro für finanzschwache Kommunen im Regierungsbezirk

Auf Basis des "Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern" stellt der Bund insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf NRW entfallen rund 1,126 Mrd. Euro - davon 278,68 Mio. Euro auf den Regierungsbezirk Arnsberg. Am Donnerstag (08.10.) gingen die Bescheide auf den Postweg.


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Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) hat das Land die weiteren Rechtsgrundlagen für eine schnelle, unbürokratische und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechts geschaffen. Die Verteilung der Mittel erfolgt - nach den bewährten Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes - an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben.

Über die Bezirksregierungen werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen die Fördermittel pauschal für Investitionen zur Verfügung gestellt. Mögliche Förderbereiche sind im Bundesgesetz festgelegt. Die Investitionsmaßnahmen werden bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen lediglich den bundesrechtlich vorgegebenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.

Es gilt außerdem die sogenannte Trägerneutralität. Das heißt: Auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden - bei gleich hohem Eigenanteil. Dies betrifft zum Beispiel Träger von Einrichtungen für frühkindliche Bildung sowie gemeinnützige Weiterbildungseinrichtungen.

Beschleunigtes Verfahren

Im Sinne eines zügigen Verfahrens können Gemeinden und Kreise im Haushaltsjahr 2015 die jeweiligen Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW durch den Rat beschließen. Ein Nachtragshaushalt muss nicht aufgestellt werden. Der gesetzeskonforme Einsatz der Mittel kann kommunalintern durch die örtliche Rechnungsprüfung bescheinigt und nach außen durch den Hauptverwaltungsbeamten bestätigt werden.

Weitere Informationen, u.a. zur Höhe der Mittel für die einzelnen Gemeinden und Kreise, sind abrufbar unter:

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kommunales/KInvFG/2015-06-24_Referentenentwurf_KInvFoeG_NRW_-_Anlage_.pdf

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kommunalinvestitionsfoerderungsgesetz/index.php 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Anhang 1
Bezirksregierung Arnsberg direkter Link zum Artikel