Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten
Wie in jedem Jahr zur Herbstzeit wird eine Frage im Fachbereich Umwelt von den Bürgerinnen und Bürgern wieder häufiger gestellt
„Darf man das Gartenlaub und die pflanzlichen Abfälle eigentlich verbrennen?“
Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Die Regelungen mit den Verbrennungszeiträumen und Verbrennungszeiten wurden abgeschafft.
Alljährlich im Frühling und im Herbst sind dennoch immer wieder weithin sicht- und riechbare Feuer festzustellen. Reste der letzten Strauchschnittaktion, Gras und Laub werden auf diese Weise entsorgt.
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