Wirksamer Gewässerschutz erfordert konsequente Reduzierung von Pflanzenschutzmittel-Einträgen

BDEW: Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Gute fachliche Praxis rechtlich verbindlich ausgestalten

Das schleswig-holsteinische Umweltministerium hat heute Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zur Diskussion gestellt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt diesen Beitrag zur Debatte über Pflanzenschutzmittel in Deutschland. Das Thema gehört auf die Agenda, denn nach wie vor sind Pestizid-Einträge in die Gewässer und das Grundwasser zu verzeichnen, die als Rohwasserressource für die Trinkwassergewinnung dienen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Wasserversorger müssen solche Einträge immer wieder mit hohem Aufwand beseitigen, um die anerkannt hohe Trinkwasserqualität gewährleisten zu können. Deshalb begrüßt der BDEW, dass sich das Umweltministerium Schleswig-Holstein hier in die Diskussion einbringt.

Gerade für den Gewässerschutz und damit für den Schutz unserer Trinkwasserressourcen ist es wichtig, Belastungen aus der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten und nach Möglichkeit immer weiter zu reduzieren. Derzeit ist leider das Gegenteil der Fall: Die Wasserversorger müssen in einigen Regionen Deutschlands mit aufwändigen Maßnahmen eingreifen und unerwünschte Rückstände aus dem Rohwasser beseitigen, damit die gewohnt hohe Qualität des Trinkwassers gewährleistet ist.

Ein wesentlicher Ansatzpunkt für einen nachhaltigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist die Einhaltung der verschiedenen Grundsätze aus dem Landwirtschafts- und Umweltrecht, die als gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft bezeichnet werden. Der BDEW fordert hier seit Jahren rechtlich verbindliche Vorgaben: Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis müssen endlich im Rahmen einer Rechtsverordnung verpflichtend verankert werden. Damit könnten zum Beispiel auch Verstöße mit Bußgeldern versehen werden.

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, Dünge- und Pflanzenschutzmittel so einzusetzen, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Jetzt muss gehandelt werden, so der BDEW. Die Sicherung der Qualität der Trinkwasserressourcen ist von grundlegender Bedeutung, um Trinkwasser in möglichst naturnaher Qualität und ohne kostenintensive Aufbereitung als Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel