Gesetzentwurf von GemIni für das Wertstoffgesetz

Das BMUB hat angekündigt, einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz bis Ende September 2015 vorzulegen

Das ist offenbar nicht gelungen. Insoweit gibt es Anlass daran zu erinnern, dass es bereits einen Entwurf für ein Wertstoffgesetz gibt. Schon im Februar 2015 hat die Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni) den Entwurf für ein „Gesetz über die Erfassung und Verwertung von verwertbaren Abfällen, zur Errichtung einer zentralen Stelle zur Wertstoffverwertung und zur Änderung von Rechtsvorschriften“ mit Stand 19.02.2015 vorgelegt (GemIni-Gesetzentwurf).


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Dem Gesetzentwurf wurde vom BMUB und der Regierungskoalition im Bundestag bislang wenig Beachtung geschenkt. Das wurde insbesondere mit europarechtlichen und finanzverfassungsrechtlichen Bedenken begründet. Diesen Einwänden ist GemIni jüngst durch Vorlage eines [GGSC] Gutachtens entgegengetreten (GemIni-Gutachten).

Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass dem Gesetzentwurf von GemIni weder Europarecht oder Grundrechte, noch finanzverfassungsrechtliche Hindernisse entgegenstehen.

Das BMUB setzt mit Überlegungen zum Ausbau der Tätigkeiten der Systembetreiber auf das falsche Pferd!

Der Gesetzentwurf von GemIni sieht eine aussichtsreiche Beibehaltung der dualen Systematik in der Wertstoffwirtschaft durch Aufteilung der Entsorgungsverantwortung zwischen kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft vor. Die örE tragen für die Erfassung der Wertstoffe die Verantwortung, die Vergabe der Sortierung und Verwertung erfolgt durch eine zentrale (Vergabe-) Stelle. Die dualen Systeme sind nicht länger erforderlich. Die Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft erfolgt nicht nur in Bezug auf die Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, sondern erstreckt sich auch auf weitere Wertstofffraktionen wie Altholz und Bioabfälle. Für alle Wertstofffraktionen sind ambitionierte Erfassungsmengen und hohe Recyclingquoten vorzugeben.

[GGSC] hat diese Überlegungen in die Form eines Gesetzentwurfs gebracht. Sie zeigen auf, wie eine gesetzestechnische Umsetzung der Vorstellungen aussehen kann, die auf den Ausbau der Wertstoffwirtschaft unter Verzicht auf die Systembetreiber abzielen. Als Aufgaben der zentralen Stelle wird der Einzug der Lizenzabgaben von den Produktverantwortlichen, die Vergabe der Sortierung und Verwertung nach den Regeln der VOL und die Erstattung der Erfassungskosten der örE nach einem bundeseinheitlichen Standard ausgestaltet. Die Trägerschaft dieser zentralen Stelle, die der Aufsicht des Umweltbundesamt untersteht, bleibt zu diskutieren. GemIni sieht eine Verantwortungsübernahme durch die Wirtschaft als wünschenswert an. Interne Papiere von GemIni diskutieren beispielsweise die Gründung eines Pflichtverbands, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind, über die wiederum ein (Umlagen-) Zugriff auf die Produktverantwortlichen organisierbar ist.

Die geteilte Entsorgungsverantwortung bezieht sich auf die Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überlassungspflichtig sind. Für die Bestimmung der Erfassungsmengen und Recyclingquoten wird in noch auszuformulierenden Anhängen zum Gesetz auf die Arbeiten von INFA zurückgegriffen werden, die INFA im Auftrag von GemIni bereits vor längerer Zeit vorgelegt hat.

Weil den Vorstellungen der Markenverbände für eine zentrale Stelle nicht zuletzt kartellrechtliche Gründe entgegenstehen, sollten hier Fehlinvestitionen schnellstens gestoppt werden!

Gaßner, Groth, Siederer & Coll