BDEW legt Vorschläge für EEG-Auktions-Design vor

Ausschreibungen können Kosteneffizienz erhöhen und Planbarkeit des Erneuerbaren-Zubaus verbessern

BDEW: Vorschläge sichern explizit Teilnahmechancen kleinerer Bieter an Auktionen / Wettbewerbsverzerrende Ausnahmen vermeiden

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat heute Handlungsempfehlungen für die im kommenden Jahr anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der bereits gesetzlich verankerten Ausschreibungen, über die ab 2017 die Förderhöhe für Strom aus Erneuerbaren Energien ermittelt werden soll.


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"Die künftige wettbewerbliche Ermittlung der Erneuerbaren-Förderung ist ein sehr gutes Instrument zur weiteren Marktintegration der Erneuerbaren Energien. Mit Auktionsverfahren lässt sich bei richtiger Ausgestaltung eine hohe Kosteneffizienz der Erneuerbaren-Förderung erreichen. Die Förderhöhe wird künftig nicht mehr Spielball politisch-wirtschaftlicher Interessen sein, sondern sich zunehmend im Markt bilden. Gleichzeitig erhöhen Auktionen durch die mit ihnen verbundene Mengensteuerung die Planbarkeit des Erneuerbare-Energien-Zubaus", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.

Bei der Ausarbeitung der Handlungsempfehlungen hat sich der BDEW von den Zielen der Kosteneffizienz, der Mengensteuerung und dem Erhalt der Akteursvielfalt leiten lassen. Beteiligt waren BDEW-Mitgliedsunternehmen aller Wertschöpfungsstufen. Zudem wurde ein externes Gutachten zur Identifikation geeigneter Parameter für die Auktionen im Bereich der Erneuerbaren Energien erstellt.

Der BDEW hat auf dieser Basis konkrete technologiespezifische Empfehlungen zu den einzelnen Erzeugungsarten erarbeitet. Dabei geht es unter anderem um den geeigneten Zeitpunkt für Auktionen, um Realisierungsfristen und die Höhe von Pönalen. Nach Ansicht des BDEW sollte bei Ausschreibungen auf wettbewerbsverzerrende Ausnahmeregelungen für einzelne Akteursgruppen verzichtet werden. Die Empfehlungen haben das Ziel, ein einfaches, transparentes und vor allem diskriminierungsfreies Auktionsdesign zu schaffen. Zugleich werden weitere Vorschläge zum Erhalt der Akteursvielfalt unterbreitet. So empfiehlt der Verband beispielsweise weiterhin die Zuschlagserteilung im so genannten Einheitspreisverfahren, um kleinere und unerfahrene Bieter zu schützen und um den administrativen Aufwand bei der Abwicklung zu reduzieren.

Neben den Handlungsempfehlungen zu EEG-Auktionen hat der Branchenverband heute ergänzende Vorschläge für die Novelle des EEG vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei weitere Maßnahmen für die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien. So regt der BDEW die Einführung von Mengenkontingenten für die Förderung von Erneuerbaren Energien an: Statt einer zeitlich befristeten Förderung erhalten Anlagenbetreiber in einem Mengenkontingentmodell die Förderung für eine definierte Strommenge. Dadurch steigt der Anreiz, den Strom möglichst bedarfsgerecht zu erzeugen und eine Einspeisung bei negativen Marktpreisen zu vermeiden. Bei richtiger Ausgestaltung sind darüber hinaus positive Effekte im Hinblick auf die Anlagenauslegung zu erwarten. Im Ergebnis steigt die Kosteneffizienz und die von den Letztverbrauchern zu tragenden Förderkosten sinken.

Zum Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz steht vor einer grundlegenden Reform. Künftig wird die Höhe der Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern über Auktionen ermittelt: Der Staat fördert eine zuvor von ihm festgelegte Menge von Erneuerbare-Energien-Kapazitäten über ein Auktionsverfahren, differenziert nach Erzeugungstechnologien. Die Teilnehmer einer Auktion geben künftig an, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge dieser Kapazität errichten und betreiben würden. Den Zuschlag erhalten anschließend diejenigen Projekte, die die ausgeschriebene Kapazität zu den günstigsten Förderkosten realisieren können. Auktionen als künftiges Instrument zur Ermittlung der Förderhöhe wurden bereits in der EEG-Novelle 2014 gesetzlich verankert. Die konkrete Ausgestaltung dieser Auktionen soll im Rahmen der anstehenden Novellierung des EEG festgelegt werden. Der Gesetzgebungsprozess zur EEG-Novelle wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 beginnen. Das novellierte Gesetz soll nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums bereits im Herbst 2016 in Kraft treten.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel