Strommarktdesign enttäuscht

Umsetzung, Kosten und Regulierung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 14. September mit dem Referentenentwurf zum Strommarktgesetz einen weiteren Schritt zur Reform des Strommarkts gemacht. Heute endet mit Abgabe der Stellungnahmen die Verbändeanhörung. Dazu Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):  „Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen aus Sicht der Stadtwerke nicht aus, um Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit langfristig zu gewährleisten, weil sie nur im gegenwärtigen Marktumfeld mit seinen Überkapazitäten funktionieren. Ab Anfang der 2020er Jahre werden diese aber abgebaut sein. Dann braucht es neue Kraftwerke, die sich aber in dem vorgesehenen System nicht finanzieren lassen.“


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Das BMWi setzt in seinem Ansatz vor allem auf Preisspitzen und Langfristverträge für Kapazitäten und auf die Flexibilisierung des Marktes. Dabei seien die Bekenntnisse zu Markt und Wettbewerb widersprüchlich, so Reiche. „Die geplanten Netz- und Kapazitätsreserven sollen zwar außerhalb des Marktes agieren, beeinflussen aber den Regelenergiemarkt massiv. Somit greift das Ministerium zu weit in den Strommarkt ein. Auch die Befugnisse der Bundesnetzagentur werden durch die geplante Reform des Strommarktes weiter gestärkt.“

Weitere Anforderungen und regulatorische Verpflichtungen, insbesondere an die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV), verursachen einen unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Die finanziellen Lasten, die damit verbunden sind, sollen die Energieversorger tragen, die Infrastruktur bei den BKV angepasst werden. Dies erfordert entweder die Inanspruchnahme eines Dienstleisters oder den Aufbau eines sogenannte 24/7-Handelsbetriebes, was wiederum die Kosten und somit in letzter Konsequenz auch die Kosten für die Endkunden in die Höhe treibt. „Die mit der steigenden Regulierung einhergehenden Anforderungen an das Bilanzkreissystem können besonders kleine Vertriebe wie Stadtwerke nur zu hohen Kosten bewältigen. Das Bundeswirtschaftsministerium darf hier keine Strukturpolitik über Verschärfungen im Bilanzkreissystem machen“, fordert Reiche.

„Der Strommarkt 2.0 ist eine teure Lösung für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Selbst das Ministerium kommt in seinem eigenen Gutachten zu dem Schluss, dass der Strommarkt 2.0 mit einer technologieoffenen Kapazitätsreserve Systemmehrkosten in Höhe von drei Milliarden Euro verursacht. Zusätzliche 730 Millionen Euro jährlich kostet voraussichtlich die Braunkohlereserve.“ Und weiter: „Das Gesamtsystem wird unnötig verteuert, und es gibt viele Verlierer: zum Beispiel kleinere Energieversorger, Deutschlands Mittelstand und die privaten Haushalte. Eine gerechte Verteilung von Kosten sieht anders aus“, so Reiche.

Reiche abschließend: „Der vorgelegte Referentenentwurf des Strommarktgesetzes skizziert lediglich einen groben Rahmen. Zahlreiche grundlegende Prozesse und im Weißbuch vorgelegte Maßnahmen finden sich nicht im Gesetzesvorschlag. Mit den weitreichenden Regelungsansätzen wird die Ausgestaltung des Strommarktes alleine dem Wirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur übertragen. Wesentliche Entscheidungen werden damit am parlamentarischen Verfahren vorbei getroffen.“

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel