Wasserschutzgebiet Epe festgesetzt

Schutz des Grundwassers

Die Bezirksregierung Münster hat jetzt zum Schutz des Grundwassers und damit zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet des Wasserwerks Epe der Stadtwerke Gronau GmbH ein neues Wasserschutzgebiet im Bereich der Stadt Gronau festgesetzt.

Damit wird die Ende 2011 neu bewilligte Grundwassergewinnung langfristig unter Schutz gestellt. In Wasserschutzgebieten werden Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt.


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Ferner können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten zur Duldung von Maßnahmen, die der Sicherung der Gewässer dienen, verpflichtet werden.

Die neue Wasserschutzgebietsverordnung Epe ist am 12. September 2015 in Kraft getreten und kann auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster eingesehen werden. Gleichzeitig trat die bisherige Wasserschutzgebietsverordnung Epe vom 27. November 1980 außer Kraft.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt unter:

http://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/service/amtsblaetter/amtsblaetter_2015/Amtsblatt_36.pdf

Bezirksregierung Münster