Berlin, 08.07.2016
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu Sonderabfällen und Abfallverwertung
Entscheidung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Mai 2016 zunächst eine Entscheidung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und der in Baden-Württemberg bestehenden Andienungspflicht erlassen. Anschließend hat er sich mit der Ablagerung von Bauaushub als Verwertungsmaßnahme von Abfall beschäftigt.
Berlin, 09.06.2016
Bereitstellung der Abfallbehälter und Rückwärtsfahrverbot
Rechtsprechung zum Rückfahrverbot festigt sich
Während um die Überarbeitung der berufsgenossenschaftlichen Regelungen zum Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen weiter gerungen wird, festigt sich die Rechtsprechung zum Rückfahrverbot und daran anknüpfenden Mitwirkungspflichten der Abfallbesitzer bei der Bereitstellung der Abfallbehälter. Mehrere Obergerichte hatten bereits in den letzten Jahren entsprechende, erhöhte Pflichten der Abfallbesitzer bejaht, ihre Abfälle oder Abfallbehälter zu einem gesonderten Bereitstellungsplatz – z.T. in deutlicher Entfernung vom Grundstück - zu bringen.
Berlin, 31.03.2016
Keine gewerbliche Sammlung von Sperrabfällen
Die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll kann untersagt werden
Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 26.01.2016 mit zwei Urteilen entschieden und insoweit zwei Untersagungsverfügungen des von [GGSC] vertretenen Ennepe-Ruhr-Kreises bestätigt.
Berlin, 03.02.2016
Unzuverlässigkeit gewerblicher Sammler
Gewerbliche Sammlungen sind zu untersagen
Abermals haben mehrere gerichtliche Entscheidungen in vier Bundesländern bestätigt, dass gewerbliche Sammlungen zu untersagen sind, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Anzeigenden oder für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen bestehen. Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Potsdam, Bremen und Lüneburg sowie des OVG Münster in insgesamt neun Fällen ergingen allesamt gegen einschlägig bekannte Unternehmen der Alttextilbranche.
Berlin, 20.01.2016
OVG Niedersachsen zu Anschlusspflicht und § 7 Satz 4 GewAbfV
Im Rahmen eines Berufungszulassungsverfahren
Das OVG Niedersachsen hat sich in einem Berufungszulassungsverfahren mit der Frage befasst, ob der Pächter eines Gewerbegrundstückes ohne Einbeziehung des anschlusspflichtigen Grundstückseigentümers einen Antrag auf Reduzierung des Behältervolumens stellen und entsprechend Klage erheben kann.
Berlin, 05.01.2016
Getrennthaltungsgebot und Überlassungspflicht von Krankenhausabfällen
§ 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG sieht eine Überlassungspflicht von Abfällen zur Beseitigung vor, soweit die Abfallbesitzer die Abfälle nicht in eigenen Anlagen beseitigen
Weiterhin legt § 7 Satz 4 GewAbfV fest, dass Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten in angemessenem Umfang nach näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, mindestens aber einen Behälter nutzen müssen.
Berlin, 12.11.2015
Grundsatzentscheidungen zur Einzelfallprüfung gewerblicher Alttextilsammlungen
OVG NRW
Im Rahmen zweier erst kürzlich veröffentlichter Berufungsurteile hat sich das OVG NRW erstmals ausführlich in Hauptsacheverfahren mit den Voraussetzungen einer gewerblichen Alttextilsammlung im Sinne der §§ 17, 18 KrWG auseinandergesetzt.
Dabei hat es Insbesondere die Auffassung bestätigt, dass es für die Untersagung einer gewerblichen Sammlung wegen entgegenstehender überwiegender öffentlichen Interessen gem. § 17 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 KrWG einer „wesentlichen“ Beeinträchtigung bedarf, diese aber am jeweiligen Einzelfall zu überprüfen ist. Für diese Prüfung hat das OVG gleichsam eine Richtschnur formuliert (Urteile vom 21.09.2015, Az.: 20 A 2120/14; 20 A 2219/14) – und kommt dabei europarechtlich zu überraschenden Erkenntnissen.
Berlin, 20.10.2015
Mitwirkungspflichten des Abfallbesitzers
Die Einrichtung von grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen für Abfallbehälter sorgt immer wieder für Streit zwischen Entsorgungsträger und Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen
Die Festlegung solcher Plätze und die damit verbundene Mitwirkungspflicht des Abfallbesitzers sind jedoch häufig aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gerechtfertigt.
Auch das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.06.2015 einen Eilantrag gegen die Festsetzung von Abholplätzen zur Leerung von Abfallbehältern und Abholung von Sperrmüll abgelehnt.
Berlin, 12.10.2015
Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung nach § 18 KrWG
VG Stuttgart:
Das VG Stuttgart hat in einem Streit um die Untersagung einer gewerblichen Sammlung einen „eigenen“ Maßstab für die Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung, die von dem Anzeigenden nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zu erbringen sind, formuliert.
Infolge seiner Auslegung der Vorschrift kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich erforderlich sei, dass der gewerbliche Sammler das Verwertungsverfahren darlege und dabei angebe, in welchen Anlagen die Verwertung durchgeführt sowie welche Schritte hierbei durchlaufen würden.
Berlin, 23.09.2015
Neue Rechtsprechung zu gewerblichen Sammlungen
Zahlreiche neue Entscheidungen zum Praxisthema gewerbliche Sammlungen sind auch seit Erscheinen unseres letzten Newsletters ergangen
Über einige wichtige möchten wir Sie nachfolgend informieren.
Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
Das OVG NRW bestätigte in zwei Entscheidungen die Rechtmäßigkeit einer Untersagung wegen durchgreifende Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der Klägerin bzw. des Klägers (Urteil v. 07.05.2015, Az.: 20 A 316/14; Urteil v. 07.05.2015, Az.: 20 A 2670/13). In beiden Fällen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die gebotene Gesamtbetrachtung des Verhaltens der Anzeigenden zu der Einschätzung ihrer Unzuverlässigkeit führe, da systematische Verstöße gegen das Straßenrecht und privatrechtliche Verfügungsbefugnisse festgestellt worden seien.
Berlin, 05.08.2015
Gewerbliche Sammlungen
Untersagung wegen Scheingemeinnützigkeit
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 24.03.2015 die Vorinstanz darin bestätigt, dass gewerbliche Sammlungen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit zu untersagen sind (Az.: 20 B 962/14).
Berlin, 09.07.2015
Neues zu Gewerblichen Sammlungen
Nachfolgend stellen wir einige neue Entscheidungen der Rechtsprechung zum „Dauerbrenner“ gewerblichen Sammlungen vor.
Ankauf gebrauchter Textilien als gewerbliche Sammlung.
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte mit Beschluss vom 23.04.2015 (Az.: OVG 11 S 39.14), dass auch dann von einer gewerblichen Sammlung auszugehen ist, wenn Abfälle über eine stationäre Annahmestelle durch den Sammler angekauft werden.
Berlin, 04.06.2015
Gewerbliche Sammlungen
Aktuelle Rechtsprechung
Das Thema gewerbliche Sammlungen beschäftigt die Verwaltungsgerichte weiterhin. Nachfolgend stellen wir daher überblicksartig einige neue Entscheidungen aus der Spruchpraxis dar.
Berlin, 31.05.2015
Anschluss- und Benutzungspflicht für Gewerbebetriebe
Ein Auslaufmodell?
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat sich in seinem Urteil vom 11.03.2015 ausführlich mit der Überlassungspflicht für gemischte Siedlungs- und Krankenhausabfälle beschäftigt. Es gelangt dabei zu der Erkenntnis, dass in bestimmten Einzelfällen bereits die thermische Verwertung eines Abfallgemisches in einer sog. R1-Anlage die Anschluss- und Benutzungspflicht des Gewerbetriebs entfallen lassen kann.
Berlin, 25.05.2015
Unzuverlässigkeit gewerblicher Sammler
Neue Rechtsprechung
Im Zusammenhang mit der Untersagung gewerblicher Sammlungen wegen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit ist auf vier neuere Entscheidungen hinzuweisen. Hierbei handelt es sich um drei Urteile, die allesamt die Klagen gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung aus Gründen der Unzuverlässigkeit abgelehnt haben (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.02.2015, Az.: 9 K 5640/12; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 24.02.2015, Az.: 9 K 2303/13; VG Osnabrück, Urt. v. 13.03.2015, Az.: 3 A 91/14).
Berlin, 21.05.2015
Grund: Unzuverlässigkeit
Untersagung gewerblicher Tätigkeiten
Gründe der Unzuverlässigkeit können zur Untersagung zahlreicher gewerberechtlicher Tätigkeiten im weiteren Sinne führen. Ausgehend vom gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff des § 35 GewO sind vergleichbare Prüfungsmaßstäbe anzulegen, was insbesondere durch die gesondert vorgestellte Entscheidung des OVG NRW in Bezug auf § 53 KrWG bestätigt wird.
Berlin, 01.05.2015
Bereitstellung von Müllbehältern in 52 m Entfernung vom Grundstück
Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften zur Rechtfertigung der Anordnung
Das aus Vorschriften der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung folgende „Rückwärtsfahrverbot“ für Müllfahrzeuge kann die Verpflichtung des Überlassungspflichtigen rechtfertigen, Abfallbehältnisse an einen grundstücksfernen Aufstellort zu verbringen. Dies hat der Bayerische VGH in Anknüpfung an frühere Urteile erneut bestätigt.
Berlin, 22.04.2015
Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
§ 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG setzt keinen Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften voraus
Eine Untersagungsverfügung wegen Unzuverlässigkeit des Antragstellers kann gem. § 53 Abs. 2, 3 KrWG auch auf solche Verstöße gestützt werden, die sich nicht unmittelbar aus abfallrechtlichen Vorschriften ableiten lassen. Diese bereits nach der alten Rechtslage geltende Auslegung des Begriffs der Unzuverlässigkeit für Sammler und Beförderer von Abfällen hat das OVG NRW nun ausdrücklich auch für § 53 Abs. 2 Satz 1 KrWG bestätigt.
Berlin, 23.03.2015
Private Sammlungen von Sperrmüll aus Haushalten als gewerbliche Sammlung
Sächsisches Oberverwaltungsgericht zu § 17 KrWG
In einem Eilverfahren hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz – ähnlich wie bereits vorher das Verwaltungsgericht Dresden - private Angebote der Erfassung von Sperrmüll aus Haushalten als „gewerbliche Sammlungen“ i.S. von § 17 und 18 KrWG eingestuft.
Berlin, 17.03.2015
Gewerbliche Sammlungen
Neue Entwicklungen
Im Folgenden werden überblicksartig einige neue Entscheidungen und sonstige Entwicklungen zum Thema vorgestellt. Gewerbliche Sammlungen bekommen zunehmend Konkurrenz durch Modeketten, die Altkleider in Filialen zurücknehmen. Die Besonderheit dabei: nicht nur von der jew. Kette verkaufte Alttextilien werden zurückgenommen, auch Altkleider anderer Hersteller werden dabei angenommen.