Klärschlamm und Stromsteuer

FG Hamburg

Es erfolgt keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in Klärschlammmehl, das als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken verwendet wird, hat das FG Hamburg entschieden (Urt. v. 23.03.2015, Az.: 4 K 90/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.