Betretungsrecht

VG Aachen

Eine rechtswidrige Ausübung des Betretensrechts führt nicht zu einer an einem Verfahrensfehler leidenden und aus diesem Grunde rechtswidrigen Beseitigungsanordnung, insbesondere wenn das Aufsuchen des Grundstücks zur Entscheidung geschieht, ob ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden soll und diesem noch vorgelagert ist, hat das VG Aachen entschieden (Urt. v. 12.12.2014, Az.: 9 K 2930/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll