Abfälle in Bergwerken

OVG NRW

Das OVG NRW befasst sich in einem aktuellen Beschluss mit dem Einwendungsausschluss in einem Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit einer Einlagerung von Abfällen in ehemaligen Bergwerken (Beschl. v. 30.01.2015, Az.: 11 A 37/13).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll