Abfallgesetz LSA
Anreizgebot aufgehoben
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Sachsen-Anhalt verfügen wieder über größeren Spielraum bei der Gestaltung der Abfallgebühren: Die verpflichtende gesetzliche Vorgabe des § 6 Abs. 3 AbfG, nach der mit dem Gebührenmaßstab wirksame und nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden mussten, ist aufgehoben.
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