Abfälle auf Grundstück

BayVGH

Der BayVGH hat sich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit der Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von auf seinem Grundstück gelagerten Abfällen (u.a. Schrottfahrzeuge) und der Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds nach Ablauf der letztmalig verlängerten Vornahmefrist befasst (Beschl. v. 08.12.2014, Az.: 22 CE 14.2388).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll.