Nicht angezeigte Sammlung
§ 62 KrWG
Eine nicht angezeigte gewerbliche Sammlung ist nach § 62 KrWG zu untersagen (VG Koblenz, Urt. vom 29.07.2014, Az.: 4 K 251/14.KO; a.A. z.B. VG Bremen, Beschl. v. 25.06.2013, Az.: 5 V 2112/12). Zugleich äußert sich das VG Koblenz zur Trägerschaft von Sammlungen bei vorgeblichen Beauftragungen Dritter.
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