Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit

Neues GKG Brandenburg in Kraft getreten

Am 12.07.2014 ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr.32, S. 1) in Kraft getreten, mit dem die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (bisher: GKG, neu: GKGBbg) vollständig neu gefasst wurden.


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Das GKGBbg wurde neu strukturiert, es enthält zahlreiche klarstellende Regelungen, führt die gemeinsame kommunale Anstalt als neue Zusammenarbeitsform ein, ermöglicht nunmehr eine stufenübergreifende kommunale Zusammenarbeit (Landkreis/Gemeinde) und nimmt zudem eine Modernisierung des Zweckverbandsrechts vor. Aufgrund der Übergangsregelung in § 45 GKGBbg gelten die bisherigen Verbandssatzungen und Zweckvereinbarungen zunächst fort, so dass die dort getroffenen Regelungen nicht unmittelbar abgepasst werden müssen. Die Anpassung an das neue Recht ist auch nicht an bestimmte Fristen gebunden. Änderungen von Verbandssatzungen oder Zweckvereinbarungen sind aber nur noch auf der Grundlage des neuen Rechts möglich.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.