Gesetzesänderung in Brandenburg

Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes ist am 3. Juli 2014 in Kraft getreten. Hierdurch wurden u.a. die Anforderungen an die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte modifiziert, Regelungen zur Getrenntsammlung von (Bio-)Abfällen und zur Gebührengestaltung aufgenommen und die Zuständigkeit für die Anzeigeverfahren gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen geklärt (nähere Informationen finden Sie u.a. hier).


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Das Gesetzgebungsverfahren wurde von [GGSC] durch Hartmut Gaßner als Sachverständigen bei der Landtagsanhörung begleitet.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.