Gesetzesänderung in Brandenburg
Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes ist am 3. Juli 2014 in Kraft getreten. Hierdurch wurden u.a. die Anforderungen an die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte modifiziert, Regelungen zur Getrenntsammlung von (Bio-)Abfällen und zur Gebührengestaltung aufgenommen und die Zuständigkeit für die Anzeigeverfahren gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen geklärt (nähere Informationen finden Sie u.a. hier).
Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.
Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen