Klärung von Satzungsfragen

aha Hannover verteidigt Mindestbehältervolumen und einheitliches Gebührensystem zu Sack- und Behälterabfuhr

Das OVG Lüneburg hat am 10.11.2014 über die Normenkontrollanträge zu der Abfall- und Abfallgebührensatzung 2014 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) entschieden.


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Mindestbehältervolumen und einheitliches Gebührensystem zu Sack- und Behälterabfuhr

Dem OVG zufolge sind die Abfallsatzung und insbesondere das Mindestbehältervolumen von 10 l pro Person und Woche und die neuen Regelungen zur Sack- und Behälterabfuhr nicht zu beanstanden. Dem Grunde nach kann demnach das mit erheblichem Aufwand neu eingeführte einheitliche Gebührensystem für die Region Hannover fortgeführt werden.

Nachbesserungsbedarf beim Gebührenmaßstab

Die Abfallgebührensatzung wurde vom OVG allerdings für unwirksam erklärt. Die Richter sahen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darin begründet, dass die Grundgebühr zum Teil nach dem Grundstücksmaßstab und zum Teil nach dem Wohnungsmaßstab erhoben wurde. Aha muss nun eine rückwirkende Abfallgebührensatzung erlassen, wobei zu entscheiden sein wird, nach welchem einheitlichen Gebührenmaßstab die Grundgebühr künftig erhoben werden soll.“

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.