Vorgaben für Wärmeplanung an die Wirklichkeit vor Ort anpassen

Städte- und Gemeindebund NRW betont elementare Rolle der Kommunen beim Klimaschutz

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen hinter dem Ziel, bis 2045 Klimaneutralität beim Heizen zu erreichen, mahnen aber für die Planung mehr Realismus an.


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"Zentrale Vorgaben aus Berlin bringen uns beim Klimaschutz nicht voran", kommentierte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer den Vorentwurf des "Gesetzes für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze". "Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wir sie an den Voraussetzungen vor Ort ausrichten."

"Für den Klimaschutz müssen wir die Wärmeversorgung der Menschen in den Städten und Gemeinden komplett neu organisieren", sagte Sommer. Eine gut durchdachte, technologieoffene und lokale Wärmeplanung sei dafür unverzichtbar. "Sie ist Startrampe für die Wärmewende", so Sommer.

Um valide planen zu können, müssten die Kommunen in einer Art Inventur den aktuellen Stand zur Verteilung der Energienetze, Wärmequellen und Verbrauchsdaten erheben. Auf dieser Grundlage könne man bewerten, welche Technologie am besten zu den Bedingungen vor Ort passe. Viele Städte und Gemeinden seien dabei schon weit vorangekommen. Dass der Bund bestehende Wärmepläne bei Einhaltung bestimmter Anforderungen anerkennen will, begrüßte Sommer ausdrücklich.

"Gesetzliche Vorgaben bis ins letzte Detail sind für die Planungen der Kommunen nicht hilfreich", erläuterte Sommer. "Die Städte und Gemeinden müssen selbst entscheiden können, wo in ihrem Stadtgebiet Wärmepumpen Vorrang haben sollen, wo ein Fernwärmenetz errichtet wird oder wo das bestehende Gasnetz auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, umgerüstet werden kann."

Voraussetzung für den Erfolg seien realistische Um- und Ausbaupfade. "Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn wir für den anstehenden Transformationsprozess unerreichbare oder unverhältnismäßige Vorgaben machen. Das gilt für das Erstellen von Heizkatastern ebenso wie für den Anteil erneuerbarer Energien in Wärme- und Gasnetzen", so der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes.

"Ähnlich wie im Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält auch das Gesetz zur Wärmeplanung unrealistische Fristen", so Sommers Kritik. Bei bestehenden Wärmenetzen bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 50 Prozent erneuerbarer Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus zu schaffen, ist nach allem, was wir aktuell wissen, nicht möglich. Gleiches gelte für den Betrieb eines neuen Wärmenetzes ab 2024 mit einem Anteil der Erneuerbaren von mindestens 65 Prozent. Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern.

Das Wärmeplanungsgesetz sei zwingend mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu betrachten. Andernfalls würden voreilig Fakten geschaffen, die im Widerspruch zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung stehen können. "Wenn ein Hausbesitzer in eine neue Heizung investieren muss, hat er ein Anrecht darauf zu wissen, wie seine Straße in zehn Jahren versorgt werden wird. Beide Gesetze müssen darum ineinandergreifen und eine einheitliche Strategie verfolgen", erklärte Sommer.

Zudem ging Sommer auf den zusätzlichen Aufwand für die Städte und Gemeinden ein. "Das Erstellen kommunaler Wärmepläne ist für die Kommunen eine neue Aufgabe von gewaltiger Größe. Damit sie diese erfüllen können, muss das Land – entsprechend seiner Ankündigungen – gemäß dem Konnexitätsprinzip die zusätzlichen Belastungen vollständig ausgleichen. Wichtig ist aus kommunaler Sicht außerdem, dass ein dauerhafter und vollständiger Ausgleich der Kosten erfolgt, die mit dem Umbau der Energieinfrastruktur einhergehen, Personal- und Planung inklusive."

Erhebliche Schwierigkeiten erwartet Sommer durch den Fachkräftemangel. "Im Bau- und Planungsbereich ist kaum noch qualifiziertes Personal zu finden und auch die Planungsbüros sind stark ausgelastet. Hier braucht es für Erstellung und Umsetzung der Wärmepläne größere Zeitfenster", sagte der Hauptgeschäftsführer.

Zudem müsse bei der Umsetzung des Rahmengesetzes auf Landesebene sichergestellt werden, dass Kommunen ihre Stadtwerke ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragen können. "Die Stadtwerke sind der geborene Partner der Kommunen, verfügen über viele der notwendigen Daten und setzen die baulichen und betrieblichen Maßnahmen um", betonte Sommer. Daher müssten sie unmittelbar in die Umsetzung der Wärmewende einbezogen werden.

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