Keine Wasserentnahme aus Fließgewässern

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeitigen Niedrigwassers appelliert die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten.

„Es besteht aktuell die Gefahr, dass die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern durch die Entnahme von Wasser nachhaltig gestört wird.“, sagt Tanja Stromberg aus dem Kreishaus.


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Zum Schutz der Gewässer bittet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz um folgende Verhaltensweisen:

Bis auf Weiteres ist kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen zu entnehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlieger von Grundstücken, die an diesen Gewässern gelegen sind. Hiervon ausgenommen ist das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bei ausreichender Wasserführung. Das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt, ebenfalls nicht der Gebrauch von Pumpen. Aktuell bestehende Benutzungsrechte (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) sind hiervon nicht betroffen. Es wird jedoch dringend auf die Beachtung der im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Wasserständen hingewiesen.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz direkter Link zum Artikel