Emissionshandel für Abfallverbrennungsanlagen – aktueller Stand und Hinweis auf Expert:innen-Interview am 28.09.2022

Das Bundesklimaministerium plant die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab 2023. Das Europäische Parlament möchte die Anlagen ab 2026 in den EU-Emissionshandel einbeziehen. Beide Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen, das Bundeskabinett hat den vom BMWK vorgelegten Gesetzesentwurf am 13.07.2022 aber bereits angenommen. 


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Nationaler Emissionshandel 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Anfang Juni einen Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Nach dem Entwurf sollen die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen ab 2023 über ihre Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Anteilen der verbrannten Abfälle berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben müssen. 

Die meisten Abfallwirtschaftsverbände und Bundesländer haben die Emissionshandelspflicht für die Abfallverbrennung scharf kritisiert, weil sie nur zu zusätzlichen Kosten für die Gebührenzahler führe und keine nennenswerte klimapolitische Lenkungswirkung habe. Befürworter der Regelung setzen auf verstärkte Anreize für eine höherwertigere, stoffliche Verwertung und die Gleichbehandlung von Abfällen, die in Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden, mit Abfällen, die in emissionshandelspflichtigen Anlagen verbrannt werden und deren Verbrennung deshalb bereits jetzt dem EU-Emissionshandel unterliegt. 

Die BEHG-Preise liegen ab 2023 bei 35 €/t CO2, sie steigen bis 2026 auf maximal 65 €/t CO2, danach sollen Marktpreise gelten. 

EU-Emissionshandel 

Parallel dazu hat das EU-Parlament am 22.06.2022 für eine Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel ab 2026 votiert. Bis dahin soll die Kommission außerdem eine Einbeziehung von Deponien in den Emissionshandel prüfen. 

Der EU-Rat, der aus den Regierungen der Mitgliedstaaten besteht, ist zurückhaltender: Er befürwortet in seiner Allgemeinen Ausrichtung vom 30.06.2022 lediglich eine Prüfung der Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen durch die Kommission bis Ende 2026. 

Im Herbst werden Parlament und Rat gemeinsam mit der EU-Kommission im sogenannten Trilog aushandeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel einbezogen werden, bevor das Parlament und der Rat abschließend darüber entscheiden. 

Im EU-Emissionshandel gelten von Anfang an Marktpreise. Derzeit liegt der Preis um 80 €/t CO2, also deutlich höher als im BEHG. 

Fazit 

Die Abfallwirtschaft wird über kurz oder lang mit einer Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel rechnen müssen, auch wenn es sicherlich effektivere und effizientere Möglichkeiten zur Verringerung der Emissionen aus der Verbrennung von – im Wesentlichen – Plastikabfällen gibt. Ob die Abfallverbrennung aber wie vom BMWK geplant bereits ab 2023 in den nationalen Emissionshandel des BEHG einbezogen werden wird, hängt noch von den Entscheidungen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages ab. 

Hinweis auf 10. [GGSC] Expert:innen-Interview 

Zum Thema „Emissionshandel für Abfallverbrennungsanlagen“ veranstalten wir ein Expert:innen-Interview im September: 

10. [GGSC] Expert:innen-Interview 

Ausweiten des Emissionshandels auf Entsorgungsanlagen 

Mittwoch, 28. September 2022 

12:30 – 12:50 Uhr 

Experte: Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz [GGSC] 

Interviewer: Rechtsanwalt Linus Viezens [GGSC] 

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]