VKU zum Bundesratsbeschluss des EnSiG

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zum heutigen Beschluss des Bundesrates zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG):

„Dass der Bundesrat heute das Energiesicherungsgesetz beschlossen hat, ist eine gute Nachricht. Das Gesetz erhöht den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei der Absicherung der Energieversorgung im Notfall.


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Wir dürfen uns jetzt jedoch nicht zurücklehnen. Denn klar ist: Dieses Gesetz allein wird nicht ausreichen, um die Lage nach einem möglichen Lieferstopp von russischem Gas zu beherrschen. Mindestens erforderlich sind ergänzende Stützungsmaßnahmen für Energieversorger bei einem Zeitverzug der Preisweitergabe und der Einbezug von Fernwärme und gasgebundener Erzeugung, ein Insolvenzmoratorium und finanzielle Hilfen für Endkunden.

Dabei zeigen die Ereignisse der letzten Wochen, dass ein Gaslieferstopp von russischer Seite ein realistisches Szenario ist. Darauf müssen wir uns bestmöglich vorbereiten. Noch effektiver als die jetzt im EnSiG verankerte Kostenweitergabe wäre es hier, im Falle eines Lieferstopps bereits auf der Importstufe Unternehmen abzustützen. Damit könnten sie ihre Lieferverpflichtungen gegenüber nachgeordneten Marktakteuren in der Lieferkette zu den vereinbarten Konditionen erfüllen. Dies würde zur Stabilisierung des Marktes und zur Abfederung der Folgen für Endkunden erheblich beitragen. Die Kostenweitergabe im EnSiG ist vor diesem Hintergrund keine schlechte, aber eben nur die zweitbeste Lösung, bei der man zudem im Blick haben muss, dass Endkunden und Endkundenversorger finanziell gestützt werden müssen.

Ungeachtet dessen hätte ein russischer Gaslieferstopp und eine damit einhergehende Gasmangellage dramatische Folgen. Viele Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Erhebliche Auswirkungen auf versorgungsnotwendige Produktions- und Lieferketten könnten zu Versorgungsengpässen bei Gütern des täglichen Bedarfs führen. Diese Auswirkungen sollten jedem klar sein, der über ein Gasembargo von europäischer Seite debattiert. Aus Sicht des VKU muss diese Situation wenn irgend möglich vermieden werden.“

VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. direkter Link zum Artikel