Novelle des Preisrechts – VO PR Nr. 30/53 und LSP zum 01.04.2022

Bereits Ende 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung der preisrechtlichen Bestimmungen der VO 30/53 und der Leitsätze für die Ermittlung von Selbstkostenpreisen veröffentlicht (BGBl Nr. 80, S. 4968 vom 30.11.2021). Die dortigen Neuregelungen treten am 01.04.2022 in Kraft. 


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Hinweis zu den wesentlichen Änderungen 

In der VO PR Nr. 30/53 wurde z.B. der Begriff der marktgängigen Leistungen in § 4 näher definiert und in § 9 der Preisprüfungsbehörde nähere Schätzungsbefugnisse des nach Preisrecht zulässigen Preises zugestanden. 

In den LSP finden sich Änderungen zur Kalkulation der Preise für den Fall der zulässigen Abrechnung nach Selbstkostenpreisen. Beispielhaft zu nennen sind die Änderungen in Nr. 44 LSP zur Bemessung der kalkulatorischen Zinsen und in Nr. 52 zur Bestimmung des kalkulatorischen Gewinns, wenn nichts Konkretes bestimmt wurde. In einem unserer kommenden Beiträge werden wir dazu genauer berichten! 

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]