Vorsicht: Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben seit 01.01.2022

Seit dem 01.01.2022 gelten neue Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergaben nach den hierfür geltenden Regelungen, v.a. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der VOB/A für europaweite Ausschreibungen (EU VOB/A) und der Vergabeverordnung (VgV).


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Neue Werte für Bau-, Sektoren-, Dienstleistungsvergaben sowie Konzessionen

Folgende Werte ändern sich, wobei die Nettowerte bezeichnet sind:

Liefer- und Dienstleistungen:

  • Aufträge im Sektorenbereich 431.000 € (bisher 428.000 €)
  • sonstige Aufträge 215.000 € (bisher 214.000 €)
  • Bauaufträge 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)
  • Konzessionen 5.382.000 € (bisher 5.350.000 €)

Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]