Mehr Mittel für den öffentlichen Nahverkehr

Die COVID-19-Pandemie wird auch in diesem Jahr zu erheblichen Einnahmeausfällen bei den Verkehrsunternehmen führen

Der Bund stellt den Ländern deshalb eine Milliarde Euro zusätzlich bereit. Damit kann das ÖPNV-Angebot als wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge weiter aufrechterhalten werden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Für die Jahre 2020 und 2021 ist laut Branchenprognosen von finanziellen Schäden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro beim Öffentlichen Personen-Nahverkehr auszugehen. Der Bund hatte die Länder bereits im vergangenen Jahr mit einer einmaligen Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich unterstützt.

Für Daseinsvorsorge und Klimaschutz

Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV; dies erfolgt durch die weitere Erhöhung der Regionalisierungsmittel um eine Milliarde Euro. Die Länder haben so die Möglichkeit, den ÖPNV-Betrieb aufrechtzuerhalten.

Damit trägt der Bund mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro die Hälfte der prognostizierten pandemiebedingten Schäden im Bereich des ÖPNV. Die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel betragen 2021 somit insgesamt 10,3 Milliarden Euro.

Die verbesserte Finanzierung trägt zugleich dazu bei, dass der umweltfreundliche ÖPNV trotz der Fahrgeldausfälle durch die COVID-19-Pandemie wettbewerbsfähig bleibt. Eine Rückverlagerung des Verkehrs vom ÖPNV auf die Straße wird damit verhindert, Umwelt- und Klimaschutz gefördert.

Den Ländern steht gemäß Artikel 106a Grundgesetz für den öffentlichen Personennahverkehr ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Näheres regelt das Regionalisierungsgesetz, das im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz ist die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Diese sollen die Regionalisierungsmittel insbesondere für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs verwenden.

Presse- und Informationszentrum der Bundesregierung direkter Link zum Artikel