Livestream-Fachgespräch am 24.02.2021 um 14:00 Uhr: Nachweis neuer Gentech-Pflanzen – Man sieht nur was man weiß

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht am 24.02.2021 um 14:00 Uhr im Livestream mit Vertretern der deutschen Behörden und Experten aus den Kontrolllaboren und sucht auch nach rechtlichen Lösungen des Problems. Mit dabei ist [GGSC]-Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz.


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Um was geht es?

Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 ist klar, dass auch mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas hergestellte Pflanzen unter die Gentechnik-Gesetzgebung der EU fallen. Sie müssen ein Zulassungsverfahren mit Risikobewertung durchlaufen und werden gekennzeichnet. Doch was ist mit Importen von Futter- und Lebensmitteln aus Ländern, die diese Produkte nicht kennzeichnen? Da die neue Gentechnik nicht mit den alten Tests entdeckt werden kann, braucht es zur Rechtsdurchsetzung neue Nachweismethoden und begleitend ein Register mit Informationen der Hersteller. Doch EU-Kommission und Bundesregierung verschleppen das Thema. Im Herbst stellten Forscher*innen eine von NGOs finanzierte Nachweismethode für einen herbizidtoleranten Raps der Firma Cibus vor – endlich ein Startschuss?

Weitere Teilnehmer des Fachgesprächs

Dr. Anton Hofreiter MdB, Fraktionsvorsitzender; Harald Ebner MdB, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik; Prof. Dr. Detlef Bartsch, Leiter der Abteilung Gentechnik im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Dr. Lutz Grohmann, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung Gentechnik; Dr. Tobias Jacobi, koordinierender Referent für Gentechnik im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Rheinland-Pfalz; Dr. Margret Engelhard, Bundesamt für Naturschutz, Leitung Abteilung Gentechnik; Dr. Konstantin Rizos, Technical Director, Foodchain ID Testing GmbH.

Link zum Livestream

https://www.gruene-bundestag.de/termine/nachweis-neuer-gentech-pflanzen-man-sieht-nur-was-man-weiss#m-tab-0-inhalt

[GGSC]

Einen Beratungsschwerpunkt von [GGSC] bilden die Umweltanforderungen an die Landwirtschaft und die „Agrarwende“, z.B. rechtliche Instrumente zur Reduktion von Pestiziden. Beratungsfelder sind ferner das allgemeine Lebensmittelrecht und Kennzeichnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Wir unterstützen Verbände, Unternehmen und Behörden, die sich für eine „gentechnikfreie“ Produktion und Transparenz für die Verbraucher (Kennzeichnungspflichten) einsetzen.

Mit einem betroffenen Imker und Unterstützung mehrerer Verbände hat [GGSC] das „Honig-Urteil“ des EuGH erstritten, das wegweisend für die strenge Anwendung des Gentechnikrechts im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion ist. Ferner war [GGSC] maßgeblich an zwei wichtigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Gentechnik in den vergangenen Jahren beteiligt.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]