Pflichten der öffentlichen Auftraggeber nach Einführung der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik

Seit dem 01.10.2020 ist die bundesweite elektronische Vergabestatistik beim Statistischen Bundesamt in Betrieb. Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, dass sie nunmehr den Melde- und Registrierungspflichten der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) unterliegen.


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Übermittlung von Informationen an das Statistische Bundesamt

Öffentliche Auftraggeber haben die Pflicht, Informationen über vergebene Aufträge und Konzessionen an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Diese Meldepflicht gilt im Oberschwellenbereich sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Bei den zu übermittelnden Daten handelt es sich um Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum Verfahren und zur Auftragsvergabe. Personenbezogene Daten der Bieter bzw. des Auftragnehmers müssen nicht weitergegeben werden. Die Informationen sind innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. Im Falle einer Losaufteilung wird die Frist erst mit Bezuschlagung des letzten Loses in Gang gesetzt. Bislang ist keine Sanktionierung für den Fall vorgesehen, dass der Auftraggeber eine Datenübermittlung versäumt.

Einrichtung und Registrierung von Berichtsstellen

Für die Übermittlung der Informationen bedienen sich die Auftraggeber sog. Berichtsstellen. Der Auftraggeber kann beliebig viele Berichtsstellen registrieren. Wegen des Risikos von Mehrfacheintragungen und wegen der Fehleranfälligkeit ist zu empfehlen, die Zahl gering zu halten.

Beim Auftraggeber Einrichtung einer Berichtsstelle erforderlich

Der Auftraggeber kann frei entscheiden, welche Stelle als Berichtsstelle tätig werden soll. Das kann das jeweilige Fachamt des Auftraggebers selbst sein, die zentrale Vergabestelle oder die zentrale Beschaffungsstelle. Ebenso kann der Auftraggeber ein eigenes Referat/ Dezernat einrichten. Auch externe Projektbegleiter können als Berichtsstelle registriert werden, wie bspw. Rechtsanwalts- oder Ingenieurbüros. Bei einer gemeinsamen Auftragsvergabe sollten die Auftraggeber untereinander abstimmen, wessen Berichtsstelle die Übermittlung übernimmt. Es bietet sich an, dass es die Berichtsstelle desjenigen Auftraggebers übernimmt, der den größten Anteil am gemeinsamen Auftrag hat.

Die Berichtsstelle(n) wird/ werden beim Statistischen Bundesamt bei IDEV Destatis unter der Adresse www.vergabestatistik.org/registrierung registriert. Es sollte eine Ansprechperson angegeben werden. Pro Zugangskennung können bis zu 5 Mitarbeiter (auch gleichzeitig) angemeldet sein.

[GGSC] berät regelmäßig öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren.

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]