Wichtige abfallrechtliche Entscheidungen

Der nachfolgende Beitrag enthält eine Auswahl von wichtigen, bis einschließlich November 2020 ergangenen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des OLG Frankfurt zu Schiedsgerichten nach VerpackG und zur Abfallentsorgung im Rahmen von Paketdienstleistungen, des VGH Kassel zu Atommüll-Zwischenlagern sowie die durch das BVerwG modifizierte Abgrenzung von Abwasser und Abfall.


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Schiedsgerichte nach VerpackG

Die Verfassungswidrigkeit der Zuweisung von Streitigkeiten nach § 23 Abs. 8, 9 VerpackG an private Schiedsgerichte ist nicht im Eilverfahren prüfbar. Dies hat das OLG Frankfurt am 30.11.2020 beschlossen (Az.: 26 Sch 17/20). In einem der nächsten Beiträge wird [GGSC] diese Entscheidung im Detail vorstellen.

Neues Gebührenmodell vor Gericht

Das VG Trier hat zwei Klagen gegen Gebührenbescheide abgewiesen, denen jeweils eine neue Satzung mit einem modifizierten Gebührenmodell zugrunde lagen. Dieses bestand u.a. aus einer Grundgebühr und einer optionalen Leistungsgebühr und sah für Restabfall ein rechnerisches Mindestbehältervolumen von 10 Liter pro Person und Woche vor (Urt. v. 26.11.2020, Az.: 10 K 2135/20.TR).

Gebührenausgleichsrücklage vor Gericht

In einem Streit über die steuerliche Behandlung der von einem Landkreis an eine Entsorgungs-GmbH im Zuge einer Umwandlung durch Ausgliederung übertragenen Gebührenausgleichsrücklage hat das FG Sachsen-Anhalt entschieden (Urt. v. 25.11.2020, Az.: 3 K 716/10).

Abfallentsorgung und Paketdienstleistungen

Im Rahmen einer AGB Kontrolle hatte das OLG Frankfurt (Urt. v. 19.11.2020, Az.: 1 U 289/19) u.a. über die Frage zu entscheiden, ob ein Beförderungsausschluss von Abfällen im Sinne des KrWG wegen Intransparenz unwirksam ist.

Anlage zur Behandlung von Altfahrzeugen

Die Rechtmäßigkeit einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen) hatte das OVG NRW zu prüfen (Beschl. v. 10.11.2020, Az.: 8 B 1409/20.AK).

Lagerung von tierischen Nebenprodukten

Das VG Magdeburg hat sich u.a. mit der Frage befasst, ob die kurzfristige Unterbrechung der Beförderung von tierischen Nebenprodukten ein „Lagern“ im Sinne der VO (EG) 1969/2009 ist (Urt. v. 27.10.2020, Az.: 1 A 310/17).

Beschränkungen der Abfallverbringung

Das OVG Sachsen-Anhalt hat eine Verfügung betreffend die Verbringung von Gleisschotter mit Blick auf die Verfügungsbeschränkungen des Art. 11 Abs. 1 EGABfVerbrV näher geprüft (Beschl. v. 27.10.2020, Az.: 2 L 8/20).

Atommüll-Zwischenlager

Bei der Entscheidung im Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist zu beachten, dass eine Ver-mutung für das Vollzugsinteresse aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 6 Abs. 4 AtG besteht, mit der der Gesetzgeber dem Umstand hat Rechnung tragen wollen, dass die für die entsprechende Zwischenlagerung bestehenden Genehmigungen möglichst zügig angepasst werden, um sicherzustellen, dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Rücknahme dieser radioaktiven Abfälle zeitgerecht erfüllt werden können. Dies hat der HessVGH mit Beschl. v. 21.10.2020 (Az.: 6 B 2381/20.T) klargestellt.

Abgrenzung Abwasser von Abfall

Mit Urteil vom 08.07.2020 zu Klärschlammlagerplätzen hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Abwasser und Abfall wesentlich modifiziert (Az.: BVerwG 7 C 19.18). Anknüpfend an unseren [GGSC]-Artikel vom 12.08.2020 (Rubrik „Kreislaufwirtschaftsrecht“) werden wir in einem der kommenden Beiträge das die Verwertung mineralischer Abfälle betreffende Verhältnis zwischen Abfall- und Bodenschutzrecht näher beleuchten.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC]