Wichtige abfallrechtliche Entscheidungen bis 10/2020

Der nachfolgende Beitrag enthält eine Auswahl von wichtigen, bis einschließlich Oktober 2020 ergangenen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Ende der Abfalleigenschaft bei Klärschlamm), des Verwaltungsgerichtes Leipzig (Überlassungspflichten für Krankenhausabfälle) und des Verwaltungsgerichtes Würzburg (Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG zu gewerblichen Sammlungen).


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Gewerbliche Sammlungen – Umsetzung der BVerwG-Rechtsprechung

Das VG Würzburg hat – unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des BVerwG – in seinem Urteil vom 16.10.2020 (Az.: W 10 K 18.1146) einen Bescheid für rechtswidrig erklärt, mit dem der Klägerin untersagt wurde, eine gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen durchzuführen. Über diese Entscheidung wird [GGSC] in einem der kommenden Beiträge ausführlich berichten.

Klärschlamm als Abfall

Ebenso wird die nachfolgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Kürze von uns besprochen werden. Mit Urteil vom 14.10.2020 (Az.: C-629/19) hat der EuGH klargestellt, dass Klärschlamm dann nicht (mehr) als Abfall einzustufen ist, wenn die Voraussetzungen für das Ende seiner Abfalleigenschaft nach der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG bereits vor seiner Verbrennung erfüllt sind.

Vermögenszuordnung Deponie

Das VG Magdeburg hat sich mit Fragen der Vermögenszuordnung einer Siedlungsabfalldeponie in seinem Urteil v. 27.07.2020 (Az.: 8 A 242/18) befasst.

Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung

Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hat sich mit den Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, insbesondere der – nicht erforderlichen – vorherigen Festsetzung der Ausführung und der Frage auseinandergesetzt, ob die Behörde verpflichtet ist, von der Durchführung einer Ersatzvornahme abzusehen, wenn der Pflichtige ankündigt, die ihm auferlegte Maßnahme selbst durchzuführen (Urt. v. 30.07.2020, Az.: 2 L 108/17).

Aufstellung von Altkleidercontainern

„Im Rahmen der Ermessensausübung zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum ist zu berücksichtigen, ob ein Konzept der Entsorgung „aus einer Hand“ mit der abfallrechtlichen Zielsetzung des Gesetzgebers, gewerbliche Abfallsammlungen dem Wettbewerb zu öffnen und sie nur einer Anzeigepflicht zu unterwerfen, vereinbar ist.“ – dies hat das VG Trier in einem Leitsatz für sein Urteil vom 24.06.2020 (Az.: 9 K 419/20.TR) formuliert.

Krankenhausabfälle

Ein privates Krankenhaus hat gegen einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Befreiung von der Überlassungspflicht geklagt. Das VG Leipzig (Urteil vom 20.05.2020, Az.: 1 K 359/19) hat in der ersten Instanz dies abgelehnt. In einem der nächsten Beiträge wird [GGSC] diese Entscheidung im Detail vorstellen.

Straßenreinigungssatzung vor Gericht

Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 12.06.2020 (Az.: 2 KN 2/18) einen Normenkontrollantrag gegen eine Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung zurückgewiesen und Hinweise zum fristgerechten Ausgleich von Unterdeckungen bei rückwirkendem Satzungserlass sowie zur Reichweite des in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG S-H enthaltenen Zitiergebotes gegeben. Eine ausführliche Darstellung der Entscheidungsinhalte finden Sie in einem unserer nächsten Beiträge.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll