Bewertung von Gasprojekten durch die EU-Kommission:

Ombudsfrau kritisiert fehlende Prüfung auf Klimawirkung

Erdgas-Projekte erhalten ohne Prüfung auf Klimawirkungen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln und können beschleunigt umgesetzt werden


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EU-Ombudsfrau mahnt Prüfung künftiger Projekte an und fordert Kommission zur Nachbesserung der Rechtsgrundlage in der TEN-E Verordnung auf

Deutsche Umwelthilfe und Food and Water Action Europe fordern Ausschluss von fossilen Projekten von der Liste der „Projects of Common Interest“ sowie sofortige Aussetzung von öffentlichen Fördermitteln

Erdgas-Projekte auf der sogenannten Liste der „Projects of Common Interest“ (PCI-Liste) erhalten vereinfachten Zugang zu Fördermitteln und können beschleunigt umgesetzt werden, obwohl sie nicht auf ihre Klimawirkung hin überprüft wurden. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der EU wahrnimmt. Sie bekräftigt, dass für künftige Projekte eine Prüfung nicht mehr unterlassen werden darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Food and Water Action Europe fordern von der EU-Kommission, dass fossile Projekte aufgrund ihrer negativen Klimawirkung künftig nicht mehr in die PCI-Liste aufgenommen werden.

Ausgelöst hatte die Prüfung eine Beschwerde des Anti-Gas Campaigners Andy Gheorghiu, der auch als Berater für die NGO Food and Water Action Europe arbeitet. Eine Prüfung auf die Klimawirkung ist in der europäischen Rechtsgrundlage, der Verordnung für Transeuropäische Energienetzwerke, eigentlich vorgesehen. Dazu Andy Gheorghiu, Campaigner und Berater von Food and Water Action Europe: „Die Kommission hat bei der Erstellung der PCI-Liste versagt. Obwohl die Prüfung der Klimaverträglichkeit in der Rechtsgrundlage gefordert ist, hat sie die Erdgas-Projekte ohne weitere Untersuchung einfach durchgewunken. Das bestätigt die Prüfung durch die Ombudsfrau der EU. Das Ergebnis ist eine Liste mit fossilen Projekten, die nun bei Planung und Finanzierung bevorzugt behandelt werden – obwohl sie den Klimazielen der Kommission offensichtlich widersprechen.“

Die EU-Kommission hat eine Revision der TEN-E-Verordnung im Zuge des „Green Deals“ bereits angekündigt. Die EU-Ombudsfrau mahnte an, im Zuge der Revision auch die Vorgaben für eine Prüfung der Klimawirkung zu stärken. Ursprünglich war ein erster Entwurf der überarbeiteten Verordnung für Ende 2020 geplant. Dieser Zeitplan scheint sich nun zu verzögern, die EU-Ombudsfrau rechnet mit einer Vorlage erst im letzten Quartal 2021.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verspricht neue Klimaziele und sogar Klimaneutralität bis 2050. Diesen Ankündigungen muss sie endlich Taten folgen lassen: Fossile Projekte dürfen keinerlei Privilegien mehr erhalten. Die TEN-E-Verordnung muss stattdessen so überarbeitet werden, dass damit ausschließlich der Ausbau erneuerbarer Energien und der dafür benötigten Infrastruktur vorangebracht wird. Fossile Projekte müssen von öffentlicher Förderung gänzlich ausgeschlossen werden. Das darf die Kommission nicht weiter verzögern – stattdessen muss sie möglichst schnell einen Entwurf für die neue TEN-E Verordnung vorlegen.“

Links:

Ursprüngliche Beschwerde: https://www.foodandwatereurope.org/wp-content/uploads/2020/02/FoodandWaterEuropeEU-Ombudsman-Complaint.pdf

Prüfergebnis der EU Ombudsfrau: https://www.ombudsman.europa.eu/de/decision/en/135095

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel