Wichtige abfallrechtliche Entscheidungen im Zeitraum 06/2020 – 07/2020

Der nachfolgende Beitrag enthält eine Auswahl von wichtigen, in den Monaten Juni und Juli 2020 ergangenen abfallrechtlichen Entscheidungen in Kurzfassung. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu den Anforderungen an eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit und des Verwaltungsgerichts Göttingen zur aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen Rahmenvorgaben.


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Abwehr einer Rahmenvorgabe

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im Eilverfahren durch Beschluss vom 10.07.2020 (Az.: 4 B 135/20) die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Rahmenvorgaben gem. § 22 Abs. 2 VerpackG wiederhergestellt (vgl. ausführlich in unserem nächsten [GGSC]-Beitrag am 20.08.2020, Rubrik „Überlassungspflichten“).

Klärschlamm als Abfall

Klärschlamm, der in einer größeren Menge getrennt von der Abwasserentsorgungsanlage auf sog. „Schlammplätzen“ abgelagert wurde, die zu einer stillgelegten Kläranlage gehören, ist als Abfall einzustufen. Eine abfallrechtliche Verfügung zur ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Schlämme hat das BVerwG in einer aktuellen Entscheidung nicht beanstandet (Urt. v. 8.7.2020, Az.: 7 C 19.18). Vgl. ausführlich zu dieser Entscheidung unser [GGSC]-Beitrag vom 12.08.2020, Rubrik „Kreislaufwirtschaftsrecht“.

Altfahrzeuge auf Grundstück

Die Rechtmäßigkeit einer Anordnung betr. die Lagerung von Altfahrzeugen auf einem Grundstück hat das VG Cottbus in seinem Beschluss vom 07.07.2020 (Az.: 3 L 140/20) näher beleuchtet.

BayVGH erneut zu gewerblichen Sammlungen

Der BayVGH hat erneut in zwei ausführlichen Entscheidungen (vom 02.07.2020, Az.: 12 B 16.2412 und vom 15.06.2020, Az.: 12 B 17.1792) die Voraussetzungen für das Vorliegen einer zulässigen gewerblichen Sammlung geprüft.

Notifizierung für Abfallverbringung

Die Verbringung von aluminiumbeschichteten Papierabfällen in das Ausland ist das Verfahren der vorherigen Notifizierung nach Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen vom 14. Juni 2006 und nicht nur das sogenannte grüne Kontrollverfahren nach Art. 18 dieser Verordnung durchzuführen, hat das VG Cottbus mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden (Az.: 3 K 655/16).

Abgrenzung vom Bundesberggesetz

Das VG Ansbach hat sich in einer Entscheidung zur Wiedernutzbarmachung einer Anbaufläche durch Verfüllung mit Fremdmaterial unter anderem mit der Frage der Abgrenzung von Bundesberggesetz und Abfall- und Bodenschutzrecht befasst (VG Ansbach, Urt. v. 10.06.2020, Az.: AN 17 K 19.01129).

Interkommunale Zusammenarbeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 04.06.2020, Rs. C-429/19, hohe An-forderungen an eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit gestellt. Vgl. ausführlich zu dieser Entscheidung unser [GGSC]-Beitrag vom 08.06.2020, Rubrik „Organisation der Abfallwirtschaft“.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Link zur Homepage: www.ggsc.de 

Gaßner, Groth, Siederer & Coll