Abfallwirtschaftsbetrieb gibt Umsatzsteuer-Senkung an Kunden weiter

Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) senkt die Umsatzsteuer bei den Entsorgungsleistungen

Damit reagiert der AWM auf das beschlossene Konjunkturpaket der Bundesregierung, das unter anderem die Reduzierung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% vorsieht.


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Profitieren können insbesondere Gewerbebetriebe, die ihre Wertstoffbehälter für Bioabfälle und Altpapier durch den AWM entsorgen lassen. Der ermäßigte Steuersatz gilt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erbrachten Leistung.

Restmülltonnen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe bleiben auch weiterhin grundsätzlich steuerfrei, da sie im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs geleert werden. Steuerfrei bleiben außerdem der Verkauf der Münchner Erden sowie die Einkäufe im Gebrauchtwarenkaufhaus „Halle 2“.

Kristina Frank, Kommunalreferentin und 1. Werkleiterin des AWM: „Gut so, dass wir die Umsatzsteuer-Senkung im vollen Umfang an die Münchner Gewerbebetriebe weitergeben können. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten braucht die Münchner Wirtschaft jede Hilfe, die sie bekommen kann. Der AWM als verantwortungsvoller und zuverlässiger Entsorger trägt seinen Teil dazu bei. Ich freue mich, dass die Gewerbetreibenden dank des pragmatischen Krisenmanagements von Bund und Ländern hier profitieren können.“

Kunden, die einen Gebührenbescheid erhalten haben, bekommen voraussichtlich Mitte August eine korrigierte Version zugesandt. Bereits geleistete Zahlungen werden selbstverständlich berücksichtigt.

 Für weitere Informationen steht das Infocenter des AWM (Tel. 233-96200) zur Verfügung.

swm Stadtwerke München GmbH direkter Link zum Artikel