Wasserrahmenrichtlinie: Auch Anwohner*innen dürfen klagen

Wasser & Meere

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Klagerecht für EU-Bürger*innen ausgeweitet: In einem Urteil am Donnerstag entschieden die Richter*innen, dass auch unmittelbar betroffene Einzelpersonen gegen Bauprojekte mit Auswirkungen auf das Grundwasser klagen dürfen.


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In dem Verfahren hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht den EuGH um eine Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gebeten. Konkret geht es darum, dass Anwohner*innen gegen den geplanten Neubau einer Schnellstraße in Bielefeld klagten, weil sie Verunreinigungen des Grund- und damit ihres Trinkwassers befürchteten. Bislang war es eigentlich nur Verbänden möglich, gegen solche Bauvorhaben, die sich möglicherweise negativ auf die Qualität des Grundwassers auswirken, Klage einzureichen. In seinem Urteil wies der EuGH nun darauf hin, dass es auch einzelnen Bürger*innen erlaubt sei, sich auf rechtlichem Weg gegen „die Verschlechterung von Wasserkörpern“ durch Infrastrukturprojekte zu wehren, „wenn diese Verletzung sie unmittelbar betrifft.“ Die Kläger*innen begrüßten das Urteil und erwarten nun eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

DNR: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V. direkter Link zum Artikel