Freiheit für Jungschildkröte Nr. 500

Umweltstaatssekretär Conz: „Erhalt der Artenvielfalt braucht weiterhin unser großes Engagement!“

„Ich freue mich, dass ich das fünfhundertste Jungtier und 11 seiner Mitstreiter aus dem Nachzuchtprogramm für Sumpfschildkröten in die Freiheit entlassen durfte“, sagte Oliver Conz, Staatsekretär im Hessischen Umweltministerium.


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Die Auswilderung der 12 Schildkröten fand am Freitag (22.5.) im Natura 2000-Gebiet „Nid­derauen bei Stockheim“ in der Wetterau statt. Mit der Auswilderung der Jungschildkröte Nr. 500 hat das Schutzprogramm sein Halbzeit-Ziel er­reicht: An insgesamt 12 Standorten in Hessen werden seit 2002 Sumpfschildköten aus­gewildert. Bis 2028 sollen insgesamt 1.000 Sumpfschildkröten ausgewildert werden.

„Die Sumpfschildkröten ist die einzige Schildkrötenart, die es in Hessen gibt, doch leider ist sie auch vom Aussterben bedroht. Sie ist eine von vielen Arten, die dringend unseren Schutz benötigt. Um dem Verlust der biologischen Vielfalt insgesamt entschlossen gegenzusteuern, hat Hessen für 2020 eine Rekordsumme von rund 22 Millionen Euro bereitgestellt. Daneben werden zahlreiche Projekte über unser Agrarumweltprogramm HALM gefördert, so beispielsweise auch das Freihalten von unberührten Ufern von Gewässern. Mit dem Programm „100 Wilde Bäche“ fördern wir gezielt Renaturierungen in Hessen. Das alles kommt Tieren und Pflanzen in und an unseren Bächen und Flüssen zu Gute und erhält ihre Lebensräume“, erklärte Oliver Conz. „Die Klimakrise verschärft den Artenverlust und wir sind gefordert neben Maßnahmen für den Klimaschutz ebenfalls die biologische Vielfalt zu erhalten, die unser aller Lebensgrundlage ist.“

Die Europäische Sumpfschildkröte (Emys o. orbicularis) ge­hört zu den Arten, die europaweit strengen Schutz genießen. In den letzten Jahren ist eine Stabilisie­rung der Schildkrötenbestände Hessens gelungen. Re­gional ist sogar ein leichter Bestandszuwachs zu beobachten. Das hessische Artenschutzprogramm Europäische Sumpfschildkröte wurde 1999 gestartet und zeichnet sich durch eine lang­jährige und enge Zusammenarbeit von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz aus. Eine enge Zusammenarbeit besteht außerdem mit Partnerprojekten in Rhein­land-Pfalz, Niedersachsen, der Schweiz und im Elsass. Es wird durch Landesmittel unterstützt. Das Nachzuchtprogramm wird gemeinsam mit dem Frankfurter Zoo und dem Opel-Zoo in Kronberg durchgeführt. Bis zur Auswilderung werden die Tiere hier zwei bis vier Jahre lang auf­gezogen.

Weitere Auswilderungen werden 2020 noch in Südhes­sen (Kühkopf-Knob­lochsaue, Ger­sprenz­aue) sowie an der Fulda bei Schlitz erfolgen, berichtet die ehrenamtliche Projektleiterin des Arten­schutz­pro­gramms Sibylle Winkel. Zudem befinden sich noch über 100 Schlüpflinge der Jahrgänge 2017 bis 2019 – auf der „Warteliste“. Diese Tiere werden in den kommenden Jahren ihr Auswilderungsgewicht erreichen, ergänzt Winkel.

An folgenden Standorten wurden bereits Sumpfschildkröten ausgewildert:

  • FFH-Gebiet “Untere Gersprenzaue” im Naturschutzgebiet “Reinheimer Teich” (Kreis Darmstadt-Dieburg)
  • FFH- und Naturschutzgebiet “Hölle von Rockenberg” (Wetteraukreis)
  • NATURA 2000-Gebiet Grünlandgebiete der Wetterau im NSG “Nachtweid von Dauern­heim” (Wetteraukreis)
  • NATURA 2000-Gebiet “Grünlandgebiete der Wetterau” im NSG “Nidderauen bei Stock­heim” (Wetteraukreis)
  • Nidda-Knie mit renaturierter Nidda bei Bad Vilbel (Wetteraukreis)
  • FFH-Gebiet “Obere und mittlere Fuldaaue” und NSG “Breitecke” (Vogelsbergkreis, Fulda, Hersfeld-Rotenburg)
  • NSG + Natura 2000-Teilgebiet „Alte Fulda bei Blankenheim“ (Hersfeld-Rotenburg)
  • FFH-Gebiet und NSG “Kühkopf-Knoblochsaue” an 3 Standorten (Groß-Gerau)
  • NSG und FFH-Gebiet „Lampertheimer Altrhein“ (Kreis Bergstraße)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel