Bundesverwaltungsgericht konkretisiert erneut Regelungen zu gewerblichen Sammlungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Abfallbehörde nicht berechtigt ist, eine bestehende gewerbliche Sammlung zu untersagen, um ein Vergabeverfahren durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu ermöglichen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 28. November 2019, Az.: 7 C 8.18, 7 C 9.18 und 7 C 10.18). Durch die Entscheidung setzt das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der bestehende gewerbliche Sammlungen weitergehend geschützt werden. [GGSC]-Anwalt Linus Viezens hat in dem Verfahren den Beigeladenen vertreten.
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