Erhöhte Waldbrandgefahr in Oberbayern

Regierung ordnet Luftbeobachtung an

Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung von Freitag, 19. April bis einschließlich Montag, 22. April angeordnet. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für ganz Oberbayern zuständig ist.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Ohlstadt und Erding. Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den Landkreisen Ebersberg, Eichstätt, Erding, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Rosenheim. Die Beobachtungsflüge finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.

Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für Teile im nördlichen und südöstlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.

Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie

  • kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
  • keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst-oberbayern.de.

Regierung von Oberbayern