VKU zum Bundes-Immissionsschutzgesetz:

Umgerüstete Kommunalfahrzeuge müssen fahren dürfen, um essenzielle Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen

Heute hat der Bundestag über die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abgestimmt. Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen unverhältnismäßige Maßnahmen bei nur geringfügigen Grenzwertüberschreitungen im Automobilverkehr vermieden werden.


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Die neuen Regelungen schaffen die erforderliche Rechtssicherheit bezüglich Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung. Dazu gehören nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge, Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI und bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge.

Dazu die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Katherina Reiche:

„Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Luftqualität das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ aufgesetzt. Das hilft den Kommunen und kommunalen Unternehmen, schwere dieselgetriebene Kommunalfahrzeuge in den aktuell stark belasteten Städten umzurüsten. Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung explizit Ausnahmen für nachgerüstete Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark geschaffen hat, damit diese den essenziellen Leistungen der Daseinsvorsorge wie der Müllabfuhr, der Straßenreinigung oder der Kanalreinigung nachgehen können.“

Hintergrund zu Förderprogrammen zur Hardware-Nachrüstung kommunaler Fahrzeuge:

Um die Luftqualität in den Städten und den anliegenden Landkreisen und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung effektiv zu verbessern, hat die Bundesregierung das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ aufgesetzt. Auch kommunale Unternehmen können damit Förderprogramme abrufen, mithilfe derer sie Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks umrüsten können – über den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs hinaus. Dafür hatte sich der VKU beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzt. Das Sofortprogramm beinhaltet auch die Förderrichtlinien für die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen, für die rund 333 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 zur Verfügung stehen. Auch für Handwerkerfahrzeuge sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz nunmehr Ausnahmen vor. Diese sollen nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern bundesweit gelten.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)