Flurbereinigung in Weisenbach

Flurbereinigungsgebiet im Füllenbachtal; Foto: Lothar Neumann
Flurbereinigungsgebiet im Füllenbachtal; Foto: Lothar Neumann

Offenhaltung der Mindestflur durch Flurbereinigung in Weisenbach

In der Murgtalgemeinde Weisenbach läuft seit einigen Jahren ein umfassendes Flurbereinigungsverfahren mit dem Ziel, die Kulturlandschaft offenzuhalten. Derzeit werden im Ortsteil Au die dazu notwendigen Baumaßnahmen umgesetzt.

Wie Mario Würtz, der Leiter des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Rastatt, erklärt, wird diese Art von einfachen Flurbereinigungsverfahren meistens im Schwarzwald eingesetzt, wo die Themen Erschließung und Offenhaltung der Landschaft im Vordergrund stehen. Das Verfahren wurde vor der Verwaltungsreform vom Flurbereinigungsamt Freudenstadt angeordnet.


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In einem ersten Schritt wurde eine geschot-terte Zufahrt zu einem kommunalen Schafstall gebaut, der oberhalb des Sportplatzes in Weisenbach errichtet wurde. Die Kosten für diesen Weg betrugen rund 240.000 Euro. Die Schafe der Schäferei Weckerle sollen die Flächen rund um Weisenbach beweiden, um so die Landschaft offenzuhalten und der na-türlichen Verbuschung entgegenzuwirken.

Aufgrund der alten und maroden Wege, die nach heutigen Gesichtspunkten zu schmal sind, beantragte die Gemeinde im Jahr 2004, das Verfahrensgebiet auf die gesamte Gemar-kungsfläche von Weisenbach auszudehnen. Das Verfahren wechselte 2005 zur Unteren Flur-bereinigungsbehörde im Landratsamt Rastatt und hat nun eine Größe von 797 Hektar mit 1155 Teilnehmern, denen 4270 Grundstücke gehören.

„Zur besseren Bearbeitung wurde das Verfah-ren in drei Teilgebiete aufgeteilt“, erläu-tert Stefanie Korf, die ausführende Ingeni-eurin im Verfahren. Das erste Teilgebiet liegt südwestlich der Ortslage von Weisen-bach, das zweite südwestlich vom Ortsteil Au im Füllenbachtal und das dritte im Latschig-bachtal.

Die Überplanung des Wegenetzes im Teilgebiet I fand im Jahr 2008 statt und wurde im Sommer 2010 umgesetzt. Hier wurden für ins-gesamt 400.000 Euro vorhandene Wege moder-nisiert, störende Verbuschungen beseitigt, Trockenmauern errichtet sowie Wanderpark-plätze am Kolpinghaus und am Naturfreunde-haus angelegt. Die im Jahr 2004 gebaute Zu-fahrt zum Schafstall wurde nachträglich as-phaltiert, weil der Weg im Winter nur sehr schlecht geräumt werden konnte und der Win-terstall schwierig anzufahren war.

Das Teilgebiet II im Füllenbachtal wurde 2014 überplant. Das Hauptproblem war hierbei die zu enge Zufahrt in das Tal ab dem Friedhof in Au. Bislang war es nicht mög-lich, mit LKWs den Ziegenstall in diesem Tal anzufahren. Im Winter 2014/15 wurden einige Bäume und Büsche, die wild in den Streuobstflächen aufgegangen waren, gerodet, um die typische Streuobstlandschaft wiederherzustellen.

Seit Mai dieses Jahres werden nun die Pla-nungen umgesetzt. Neben der Verbreiterung der Hauptzufahrt werden auch einige beste-hende Feldwege modernisiert. Im oberen Be-reich des Füllenbachtals wurde eine Verbin-dung (Rasengitterweg) zwischen mittlerem und oberem Weg geschaffen, sodass nun eine Ringerschließung vorhanden ist. Außerdem wurden einige Trockenmauern, ein Reptilien-habitat sowie PKW–Ausweichstellen angelegt. Der im Gebiet liegende Grillplatz wird neu eingeebnet und bekommt eine verbesserte Wasserabführung. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt 550.000 Euro veranschlagt. Im kommenden Winter sollen schließlich rund 320 alte Obstbäume einen Pflegeschnitt erhalten, was einen ökologischen Mehrwert für das Ge-biet darstellt.

Im Teilgebiet III im Latschigbachtal ist geplant, einige Wege zu modernisieren, um so eine bessere Erschließung des kulturhis-torischen Heuhüttentals zu erlangen. Zudem sollen vorhandene Verbuschungen brachlie-gender Wiesen beseitigt werden. Derzeit laufen die ökologische Voruntersuchungen an, die Aufschluss über das Vorkommen von bedrohten Tieren und Pflanzen geben sollen. Anschließend erfolgt eine detaillierte Überplanung des Gebietes.

Amtsleiter Würtz betont, dass diese Art von Flurbereinigungsverfahren verschiedene Be-sonderheiten aufweist: „Zum einen werden die anfallenden Kosten vom Land Baden-Württemberg, dem Bund und der EU mit insge-samt 85 Prozent bezuschusst. Die restlichen 15 Prozent übernimmt die Gemeinde Weisen-bach, sodass auf die Eigentümer keine Kosten zukommen. Auf diese Weise fließen rund eine Million Euro an Zuschussmitteln in den Land-kreis Rastatt. Zum anderen erfolgt die Umsetzung auf freiwilliger Basis, d. h. alle betroffenen Eigentümer müssen vor dem Bau den Maßnahmen zustimmen und diese auf ihrem Grundstück dulden. „Dies erfordert im Vorfeld einige Gespräche, in denen viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss“, so Würtz.

Das gute Zusammenspiel zwischen Landratsamt, Gemeinde, Eigentümern, beteiligten Fachverwaltungen und Verbänden zeige gerade an dem Beispiel Weisenbach, wie eine moderne Flurneuordnung aussehen könne, betont Mario Würtz. Auf der einen Seite werde die Feldflur neu erschlossen und die fort-schreitende Verbuschung aufgehalten, auf der anderen Seite werden dadurch aber auch die historische Kulturlandschaft und die Vielzahl von Biotopen und Lebensräumen dauerhaft erhalten.

Flurbereinigung in Weisenbach - Anhang 1
Landratsamt Rastatt