Erlösobergrenze darf Stromangebot nicht verringern

BDEW zum EU-Energieministerrat

Als Reaktion auf die hohen Energiepreise haben die EU-Energieminister heute die Einführung einer Erlösobergrenze für die Stromerzeugung beschlossen. Mit den hieraus entstehenden Einnahmen sollen die Mitgliedstaaten Entlastungsmaßnahmen finanzieren. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:


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„Die hohen Energiepreise sind eine erhebliche Belastung für unsere Volkswirtschaft. Es braucht nun schnell greifende Entlastungsmaßnahmen. Hier war der gestern vorgelegte Abwehrschirm mit 200 Milliarden Euro die richtige Entscheidung. Für die darin enthaltenen Strompreisbremse soll zur Finanzierung die Abschöpfung der „Zufallsgewinne“ der Stromproduzenten herangezogen werden. Die Finanzierung des Beitrags der Energiebranche muss klug und ergebnisorientiert gelöst werden. Fest steht, dass die Energiewirtschaft sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst ist und bereitsteht, ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten.

Ob eine Erlösobergrenze allerdings das geeignete Instrument ist, um die erforderlichen Einnahmen zu erzielen oder ein Steuermodell sinnvoller ist, sollte jedoch nach wie vor diskutiert werden. Denn es muss allen bewusst sein: Auch wenn die Erlösobergrenze kein direkter Eingriff in die Marktmechanismen ist, wirkt sich diese Notfallmaßnahme natürlich auf den Markt aus. Es ist zu befürchten, dass Stromerzeuger auf abgesicherte langfristige Verträge verzichten und sich nur noch auf den Spotmarkt konzentrieren werden. Die Folge: Der Terminmarkt trocknet aus und gut kalkulierbare Festpreisverträge werden kaum noch angeboten.

Mit dem nun beschlossenen Modell können Einnahmen potenziell besser generiert werden als mit dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission. Die EU-Energieminister sind den Hinweisen auch der Energiebranche gefolgt und haben alle Vermarktungswege über Händler und Zwischenhändler einbezogen. Wichtig ist auch die Schaffung einer nur prozentualen Abschöpfung von 90 Prozent über der Erlösobergrenze, um zumindest etwas Anreiz für ein marktdienliches Verhalten zu geben. Dieser Prozentwert müsste allerdings niedriger sein, um wirklich wirksam zu werden.

Die heute beschlossenen Regelungen verlagern wichtige Ausgestaltungsfragen auf die Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung ist gefordert, für eine praktikable Umsetzung in Deutschland zu sorgen, ohne den Investitionsstandort Deutschland zu gefährden. Wir werden die Koalition an dem messen, was sie gestern im Rahmen der Vorstellung des Wirtschafstabilisierungsfonds formuliert hat: Während der Zeit der Krise dürfen keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Zudem darf es keine Gefährdung der rückkehrenden Steinkohle sowie keine Bestrafung des Fuel-Switch auf Heizöl geben. Die Maßnahme darf keinesfalls rückwirkend eingeführt werden. Das Vertrauen der Investoren in den deutschen Markt und seine Verlässlichkeit muss erhalten bleiben.

Die Erlösobergrenze darf nicht zu einer Verknappung der Erzeugungskapazitäten führen, was die Strompreise weiter nach oben treiben und die Bemühungen, mehr Kraftwerke in den Markt zu holen, konterkarieren würde. Zudem muss der Fokus auf der sofortigen Mobilisierung von zusätzlichen Strommengen aus Erneuerbaren Energien liegen. Jede zusätzliche erneuerbare Kilowattstunde kann einen Beitrag leisten. Hierfür braucht es eine Investitionsoffensive.“

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel