Umsetzung der Bundeswaldprämie

Dürre, Borkenkäferbefall und Stürme haben die deutschen Wälder in den letzten Jahren stark geschädigt.

In den Wäldern sind nach einer Studie unter Beteiligung des Thünen-Insituts Schäden in Höhe von über zwölf Milliarden Euro entstanden.


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Auf Initiative des BMEL wurde im Jahr 2019 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein umfangreiches Hilfs­paket für die privaten und kommunalen Waldeigentümer in Höhe von 478 Millionen Euro (Bundesmittel) für flächenwirksame Maßnahmen für die Jahre 2020 bis 2023 auf den Weg gebracht. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehen damit aus der GAK rund 800 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden auf den Schadflächen sowie für Maßnahmen im gesamten Wald zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel bzw. den Waldumbau zur Verfügung. Die Mittel fließen ab und kommen auf der Fläche an, reichen aber angesichts der immensen Schäden nicht aus.

Daher hat die Bundesregierung aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket sehr rasch 500 Millionen Euro zusätzlich für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder bereitgestellt und setzt damit zwei Ziele um:

  1. Die Bundeswaldprämie in Höhe von maximal 120 Euro pro Hektar trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Folgen von Extremwetter, Schädlingsbefall und Corona-Pandemie bei kommunalen und privaten Waldbesitzenden abzufedern.
  2. Die Prämie honoriert zugleich eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung. Sie ist dafür an eine Nachhaltigkeitszertifizierung gekoppelt - durch die Siegel von PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes Deutschland), FSC (Forest Stewardship Council Deutschland) oder Naturland (Naturland-Richtlinien zur Ökologischen Waldnutzung).

Im Zusammenhang mit der Prämie ist die zertifizierte Waldfläche bereits jetzt um über 865.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald angestiegen (Anstieg um knapp 20 Prozent). Die große Zahl an Neuzertifizierungen zeigt, dass sich die Bundeswaldprämie zu einem starken Anreiz entwickelt hat, die Waldbewirtschaftung zertifizieren zu lassen. Weil die Waldbesitzenden sich mit dem Erhalt der Prämie verpflichten, das Zertifikat für mindestens zehn weitere Jahre zu halten, trägt die Förderung in besonderem Maße zur Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Deutschland bei.

Die Bundeswaldprämie leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wälder und ihrer vielfältigen Ökosystemleistungen für unsere Gesellschaft.

Beim größten deutschen Waldzertifizierer PEFC schlägt sich die Nachhaltigkeitswirkung in deutlichen Zahlen nieder: Während die PEFC-zertifizierte Waldfläche im Vorjahreszeitraum (Juli 2019 bis Juni 2020) nur um knapp ein Prozent gewachsen ist, hat sie im Zeitraum von Juli 2020 bis Mai 2021 um 901.853 Hektar, entsprechend fast 20 Prozent, zugenommen. Die größten Zuwächse entfielen auf Brandenburg (+ 208.755 Hektar) und Bayern (+132.477 Hektar).

Aktueller Umsetzungsstand der Bundeswaldprämie (gerundet)

  • Erfasste Anträge: 120.400 Anträge, davon 5.200 von Städten und Gemeinden.
  • Erfasstes Antragsvolumen: 425 Millionen Euro
  • Erfasste Antragsfläche: 5 Millionen Hektar (entspricht 65 Prozent der bundesweiten Privat- und Kommunalwaldfläche)
  • Ausgezahlte Anträge: 72.500 Anträge
  • Ausgezahlte Prämie: 283 Millionen Euro
  • Abgelehnte Anträge: 439 Anträge
  • Median Antragsfläche: 6,83 Hektar

Das Ausmaß der Waldschäden in Folge des Klimawandels haben ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliges Ausmaß erreicht. Einmalig hoch ist auch das Hilfspaket für die privaten und kommunalen Waldeigentümer. GAK und Bundeswaldprämie geben den Forstbetrieben eine Perspektive in schwieriger Zeit.

Wer erhält die Prämie unter welchen Bedingungen?

Anträge können von kommunalen und privaten Waldbewirtschaftenden gestellt werden, die

  • eine Zertifizierung der Waldflächen nach PEFC, FSC oder Naturland nachweisen,
  • das Zertifikat für mindestens 10 Jahre halten und
  • die pflichtgemäße Entrichtung der Unfallversicherungsbeiträge bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau (SVLFG) nachweisen.

Wie hoch ist die Prämie?

  • Pro Hektar Waldfläche können je nach Zertifikat 100 oder 120 Euro beantragt werden.
  • Der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 100 Euro.
  • Die Prämie ist eine De-minimis-Beihilfe. Damit liegt die maximale Prämienhöhe bei 200.000 Euro.
FNR Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. direkter Link zum Artikel