Deutsche Umwelthilfe: Geplante Gewährung von Wettbewerbsvorteilen für das LNG-Terminal Brunsbüttel ist rechtswidrig

EU-Kommission muss über Wettbewerbsvorteile für LNG-Terminal entscheiden, über das Fracking-Gas importiert werden soll

Rechtsgutachten im Auftrag der DUH widerlegt Rechtmäßigkeit von Wettbewerbsvorteilen


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Umweltauswirkungen und sinkender Gasbedarf in der Prüfung bisher unbeachtet; Positiver Vorentscheid der Bundesnetzagentur beruht auf Gefälligkeitsgutachten für die German LNG GmbH

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die EU-Kommission auf, dem geplanten LNG-Terminal in Brunsbüttel keine Wettbewerbsvorteile zu gewähren. Die Kommission muss bis zum 30. März 2021 final über einen entsprechenden Antrag der German LNG GmbH entscheiden, den die Bundesnetzagentur vorab bereits positiv beschieden hatte. In einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten belegt die DUH, dass eine Befreiung von Wettbewerbsregeln rechtswidrig wäre: Die Bundesnetzagentur hat in ihrer Prüfung die Umweltverträglichkeit vollständig ausgeklammert. Mangels entsprechender Gasnachfrage, wovon die Bundesregierung selbst ausgeht, würde das geplante Terminal zudem nicht zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit beitragen. Umweltverträglichkeit und Verbesserung der Versorgungssicherheit sind laut Energiewirtschaftsgesetz jedoch zwingende Voraussetzungen, um einer neuen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile einzuräumen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel würde sich offensichtlich nur mit Subventionen und Ausnahmen bei der Regulierung rechnen. Durch die Gewährung von Wettbewerbsvorteilen versuchen Politik und Behörden das Projekt voran zu treiben – trotz der enormen Klimaschädlichkeit von Flüssigerdgas und einer mangelnden Nachfrage im Markt. In ihren eigenen Prognosen geht die Bundesregierung von einem Rückgang der Gasnachfrage aus, die bestehenden LNG-Terminals in der EU sind zu weniger als 50 Prozent ausgelastet: Es ist offensichtlich, dass ein neues LNG-Terminal keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, die Fehlentscheidung der Bundesnetzagentur zu revidieren und keine Wettbewerbsvorteile zu ermöglichen.“

Bereits im November 2020 hatte die Bundesnetzagentur den Antrag der German LNG GmbH positiv beschieden und zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt. Auf Druck der DUH wurde der Vorentscheid veröffentlicht und konnte deshalb nun auch rechtlich überprüft werden. Rechtsgrundlage für die Befreiung von Wettbewerbsregeln ist §28a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Rechtsanwalt Jörg Himmelreich, Autor des von der DUH in Auftrag gegebenen Gutachtens: „Aus dem Gesetzeszweck des Energiewirtschaftsgesetzes geht glasklar hervor, dass für die Verbesserung der Versorgungssicherheit auch die Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden muss. Dazu dürfen auch die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz formulierten energiepolitischen Ziele nicht völlig ausgeklammert werden, die eine ambitionierte Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger und die Klimaneutralität bis 2050 vorsehen. Dies bestätigen auch die Bestimmungen der europäischen Verträge. Eine Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit sowie der energiepolitischen Ziele von EnWG und EEG hat die Bundesnetzagentur jedoch in unzulässiger Weise ignoriert. Die Befreiung von der Regulierung wäre vor diesem Hintergrund rechtswidrig.“

Aus dem Vorentscheid der Bundesnetzagentur wird zudem deutlich, dass die Behörde die Auswirkungen des geplanten Terminals auf Versorgungssicherheit und Wettbewerb nicht hinreichend selbst geprüft hat, sondern sich vornehmlich ein Auftragsgutachten der Antragstellerin selbst zu eigen macht, das nicht veröffentlicht wurde. Das Gutachten stammt von Frontier Economics, einem Unternehmen, das der Gasindustrie nahesteht und deren Prognosen sich in Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 bereits als falsch herausgestellt haben.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die Bundesnetzagentur möchte Wettbewerbsvorteile auf Grundlage eines Geheimgutachtens gewähren. Sie übernimmt ohne erkennbare kritische Überprüfung wesentliche Aussagen aus dem Gutachten, das von der betroffenen Antragstellerin selbst bezahlt wurde. Dies offenbart einen eklatanten Mangel an Transparenz und kann nicht die Grundlage einer unabhängigen Verwaltungsentscheidung sein. So entsteht der Eindruck, als würden mit der Entscheidung ein politischer Auftrag erfüllt und Sonderregeln für eine Infrastruktur geschaffen, die energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch verheerend ist.“

Links:

Rechtsgutachten zur Überprüfung der Regulierungsbefreiung: http://l.duh.de/p210223

DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel