Rat in Braunschweig beschließt Förderung von Lastenrädern

„Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen"

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 14. Juli eine Förderrichtlinie zur Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs beschlossen.


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Die Förderrichtlinie soll dazu beitragen, Anschaffungshürden zu überwinden und Transporte statt mit dem Kfz mit dem Lastenrad zu erledigen.

„Das Interesse am Transport von Lasten mit Fahrrädern ist in den letzten Jahren gestiegen“, sagt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer“. „Mit Muskelkraft betriebene Lastenfahrräder bieten ebenso wie Lastenpedelecs die Chance, zu einer umweltschonenden, lärmreduzierten und platzsparenden Mobilität in Städten beizutragen. Die Stadt Braunschweig setzt auf eine moderne Mobilität und möchte mit dieser Richtlinie die vorgenannten Chancen voranbringen.“

Für das Jahr 2020 stehen insgesamt 20.000 Euro für die Anschaffung von Lastenrädern und Lastenpedelecs zur Verfügung. Die entsprechenden Antragsformulare finden sich auf der städtischen Homepage ([http://]www.braunschweig.de; dann durch die Rubriken „Leben“, „Stadtplan und Verkehr“ und „Radverkehr“ klicken; Direktlink: www.braunschweig.de/leben/stadtplan_verkehr/radverkehr/Foerderprogramm-fuer-Lastenraeder-und-Lastenpedelecs.php).

Gegenstand der Richtlinie sind StVO-konforme, zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Tretunterstützung oder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h). Die maximale Förderhöhe für Lastenräder liegt bei 500 Euro und für Lastenpedelecs bei 1.000 Euro.

Antragsberechtigt sind folgende Zielgruppen:

  • Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz oder Niederlassung in der Stadt Braunschweig;
  • freiberuflich tätige Personen, die in Braunschweig ansässig sind;
  • Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig;
  • Wohnungseigentümergemeinschaften in der Stadt Braunschweig

Die eingegangenen Anträge werden durch die Verwaltung auf Vollständigkeit geprüft. Im Anschluss erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller solange einen positiven Bewilligungsbescheid, bis der Fördertopf erschöpft ist. Entsprechende Fördermöglichkeiten soll es auch in den kommenden Jahren geben.

Stadt Braunschweig