Europäische Corona-Finanzhilfen gegen Arbeitslosigkeit

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen

Der Bundesrat hat am 3. Juli einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, mit dem Arbeitslosigkeitsrisiken in Folge des COVID-19-Ausbruchs auf europäischer Eben finanziell abgefedert werden sollen.


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Sure: Deutscher Anteil: gut 6 Milliarden Euro

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Garantien für Kredite der Europäischen Kommission zu übernehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Mitgliedstaaten erhalten. Die Kredite sollen ihnen ermöglichen, Kurzarbeit oder ähnliche Instrumente sowie Maßnahmen im Gesundheitssektor zu finanzieren. Der deutsche Anteil an den hierfür erforderlichen Garantien beläuft sich auf 6,384 Milliarden Euro. Insgesamt sollen mit dem Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in Emergency) zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später tritt es in Kraft.

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