Empfehlung der Mindestlohn-Kommission – 10,45 Euro bis 2022

Arbeitsminister Dulig: »Wir sind auf dem richtigen Weg«

Fast genau fünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die zuständige unabhängige Kommission heute die nächste Anpassung beschlossen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den kommenden beiden Jahren in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde steigen. Darauf verständigte sich die Mindestlohnkommission am Dienstag in Berlin. Die erste Anhebung erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro. Anfang 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben.

Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig: »Das ist eine wichtige Nachricht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir sind auf dem richtigen Weg. Der flächendeckende Mindestlohn ist und bleibt unverzichtbar. Und er ist zweifelsohne ein Erfolg. Er ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre. Wir müssen den Mindestlohn mittelfristig auf ein existenzsicherndes Niveau heben. Die Orientierung an 12 Euro pro Stunde, wie sie auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einfordert, dürfen wir nicht aus den Augen lassen. Denn der Mindestlohn muss so hoch sein, dass man auch im Alter von seiner Rente leben kann.«

In keinem anderen Bundesland hatte der Mindestlohn bei seiner Einführung vor fünf Jahren zu größeren positiven Effekten geführt als in Sachsen. Etwa 44 Prozent der Betriebe erhöhten die Löhne infolge der Mindestlohneinführung, 16 Prozent der sächsischen Beschäftigten profitierten von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns.

Gleichzeitig machte Dulig deutlich: »Der Mindestlohn bleibt ein wichtiger, aber eben nur ein Baustein im Lohngefüge. Er ist kein Allheilmittel für gute auskömmliche Löhne und gute Arbeitsbedingungen.« Der Mindestlohn müsse flankiert werden von einer starken Tarif- und Sozialpartnerschaft und einer starken betrieblichen Mitbestimmung: »Wir brauchen mehr Tarifbindung – auch und gerade in Sachsen.«

Freistaat Sachsen direkter Link zum Artikel